Leider habe ich ein folgendes Problem. Meine 4,1 kwp PV Anlage ist aus dem Jahr 2004, für sie habe ich letztes Jahr die Befreiung von der Einkommenssteuer beantragt (Liebhabereiwahlrecht), so weit so gut. Für den eingespeisten Strom zahlt der Stromversorger mir 19% MwSt . Diese will ich jetzt dem Finanzamt zurückzahlen aber meine Umsatzsteuererklärung läuft auf Fehler weil ich mich vor Jahren als Kleinunternehmer erklärt habe (damals Empfehlung des Steuerberaters, jetzt mache ich aber die Steuererklärungen selber, keine Ahnung wie der Steuerberater das immer fehlerfrei geschafft hat...). Wie komme ich da raus? Kann ich einfach zu Regelbesteuerung zurück? In diesem Fall würde Elster das akzeptierenund ich könnte die Erklärung abschicken
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Keine Ankündigung bisher.
PV-Anlage Regelbesteuerung oder Kleinunternehmer
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Wie komme ich da raus? Kann ich einfach zu Regelbesteuerung zurück?
keine Umsatzsteuer mehr ausgewiesen bzw. die Einspeisevergütung entsprechend gekürzt. Jetzt hast du das Problem, dass du in den
Rechnungen unberechtigt Umsatzsteuer ausweist, die du abführen musst, für die der Netzbetreiber aber keine Vorsteuer geltend machen darf.
Du kannst ja mit dem Netzbetreiber über eine Rechnungskorrektur verhandeln. Ein Problem mit der elektronischen Steuererklärung hast du
eher nicht.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Vielen Dank für die rasche Antwort.
Ja, das habe ich auch schon gedacht bzw. befürchtet, dass ich versuchen muss eine neue Rechnung ohne Mwst zu bekommen. Ich hoffe, dass mir das gelingen wird. Ich glaube auch, dass es nicht so einfach geht von Kleinunternehmer in die Regelbesteuerung zu wechseln
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Zitat von Angela Ch. Beitrag anzeigenmeine Umsatzsteuererklärung läuft auf Fehler
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"Sie haben Angaben zur Besteuerung der Kleinunternehmer (Abschnitt B) und zu Berechnung der Steuer nach vereinbarten oder vereinnahmten Entgelten (Zeile 22) gemacht. Wird die Kleinunternehmer-Regelung (nach §19UstG) angewendet, ist keine Angabe in Zeile 22 erforderlich. Bitte entfernen Sie den Eintrag in Zeile 22, wenn Sie die Kleinunternehmer-Regelung anwenden."
Leider konnte ich die Angabe zur Besteuerung auch nicht finden, aber ich bin absoluter Neuling in Elster und lerne jeden Tag dazu
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Zitat von Angela Ch. Beitrag anzeigenLeider konnte ich die Angabe zur Besteuerung auch nicht finden
Zitat von Angela Ch. Beitrag anzeigenin Zeile 22
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Leider funktioniert das nicht, ich habe schon alles durchprobiert, bei mir kann ich in der Zeile 22 nur 1 (vereinbarte), 2 (vereinnahmte) oder 3 (nach Zeitpunkt des Zahlungseingangs) eintragen, andere Möglichkeit der Eintragung habe ich nicht. Und egal was ich eintrage, kommt der og. Fehler, das Feld leer zu lassen, geht auch nicht
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Dann hast Du Probleme mit Deinem Browser. Keine Angabe muss auf jeden Fall auswählbar sein.
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Es gab da nach meiner Erinnerung früher mal ein Problem. Die Frage ist, um welches Jahr es geht ?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Leider ist mir auch heute nicht gelungen die Umsatzsteuererklärung fehlerfrei zu bekommen und in Elster abzugeben. Ich habe jetzt einfach das Formular gedruckt und als PDF Datei ans Finanzamt geschickt. Mal schauen ob das so durchkommt...
Unabhänig davon habe ich den Netzbetreiber über die Rückkehr zur Kleinunternehmerregelung informiert und ab 2022 wird die Einspeisevergütung ohne Umsatzsteuer ausgewiesen.
Für alle Tipps nochmal vielen Dank
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