Hallo,
leider habe ich bisher noch keine passende Antworten gefunden.
Meine Tochter hat am 01.10.2022 ein duales Studium begonnen und wohnt weiterhin bei mir.
Kindergeld und Kinderfreibetrag wird, aufgrund Erstausbildung, bis 03/25 bezogen.
Sie erhält vom Praxispartner ein Gehalt von dem die Studiengebühren von ihr selbst bezahlt werden.
Frage:
Bleibt Sie bei meiner Steuererklärung bis Ende der Ausbildung oder muss sie selbst eine Erklärung machen, da auch vom Gehalt des Praxispartner Steuer abgezogen werden?
(auch für die 3 Monate seit Beginn 2022).
Vielen Dank :-)
leider habe ich bisher noch keine passende Antworten gefunden.
Meine Tochter hat am 01.10.2022 ein duales Studium begonnen und wohnt weiterhin bei mir.
Kindergeld und Kinderfreibetrag wird, aufgrund Erstausbildung, bis 03/25 bezogen.
Sie erhält vom Praxispartner ein Gehalt von dem die Studiengebühren von ihr selbst bezahlt werden.
Frage:
Bleibt Sie bei meiner Steuererklärung bis Ende der Ausbildung oder muss sie selbst eine Erklärung machen, da auch vom Gehalt des Praxispartner Steuer abgezogen werden?
(auch für die 3 Monate seit Beginn 2022).
Vielen Dank :-)
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