Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage V - AfA Gartenhaus / Wie trage ich die Abschreibung korrekt ein?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Anlage V - AfA Gartenhaus / Wie trage ich die Abschreibung korrekt ein?

    Moin,

    ich besitze ein Haus mit Einliegerwohnung und habe im letzten Jahr ein Gartenhaus gebaut. Dieses wird von den Mietern zu 50% mit genutzt. Nun möchte ich die Kosten von ca. 7000€ linear über 14 Jahre (laut AfA Tabelle) abschreiben.

    Es handelt sich um ein Gartenhaus aus Holz (Leichtbauweise). Daher dürfte es sich um ein bewegliches Wirtschaftsgut handeln.

    Nun kann ich in Anlage V - Zeile 36 allerdings nur den Gesamtbetrag (also ca. 7000€) und 50% eintragen. So müsste ich dann bei den Werbungskosten ca. 3500€ eintragen. Die Abschreibung soll ja aber linear und über 14 Jahre erfolgen. Das kann ich jedoch nirgends auswählen.

    Muss ich in Elster schon den runtergerechneten Betrag eingeben oder wie funktioniert das genau?

    Vielen Dank schonmal.

    #2
    Muss ich in Elster schon den runtergerechneten Betrag eingeben oder wie funktioniert das genau?
    Es muss die (anteilige) Jahres-AfA eingetragen werden. Die Bemessungsgrundlage und die AfA-Dauer muss man unter Erläuterungen

    angeben. Im Startjahr muss man monatlich abschreiben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    Lädt...
    X