Moin,
ich besitze ein Haus mit Einliegerwohnung und habe im letzten Jahr ein Gartenhaus gebaut. Dieses wird von den Mietern zu 50% mit genutzt. Nun möchte ich die Kosten von ca. 7000€ linear über 14 Jahre (laut AfA Tabelle) abschreiben.
Es handelt sich um ein Gartenhaus aus Holz (Leichtbauweise). Daher dürfte es sich um ein bewegliches Wirtschaftsgut handeln.
Nun kann ich in Anlage V - Zeile 36 allerdings nur den Gesamtbetrag (also ca. 7000€) und 50% eintragen. So müsste ich dann bei den Werbungskosten ca. 3500€ eintragen. Die Abschreibung soll ja aber linear und über 14 Jahre erfolgen. Das kann ich jedoch nirgends auswählen.
Muss ich in Elster schon den runtergerechneten Betrag eingeben oder wie funktioniert das genau?
Vielen Dank schonmal.
ich besitze ein Haus mit Einliegerwohnung und habe im letzten Jahr ein Gartenhaus gebaut. Dieses wird von den Mietern zu 50% mit genutzt. Nun möchte ich die Kosten von ca. 7000€ linear über 14 Jahre (laut AfA Tabelle) abschreiben.
Es handelt sich um ein Gartenhaus aus Holz (Leichtbauweise). Daher dürfte es sich um ein bewegliches Wirtschaftsgut handeln.
Nun kann ich in Anlage V - Zeile 36 allerdings nur den Gesamtbetrag (also ca. 7000€) und 50% eintragen. So müsste ich dann bei den Werbungskosten ca. 3500€ eintragen. Die Abschreibung soll ja aber linear und über 14 Jahre erfolgen. Das kann ich jedoch nirgends auswählen.
Muss ich in Elster schon den runtergerechneten Betrag eingeben oder wie funktioniert das genau?
Vielen Dank schonmal.
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