Warum wird in Zeile 95 der Anlage FE-AUS 1 (für 2021) kein negativer Wert akzeptiert? Der Hinweis, wonach Geldbeträge positiv einzugeben sind, ist wenig hilfreich. Schließlich sind die Einkünfte einzutragen, und die können durchaus negativ sein.
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Anlage FE-AUS 1
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Schließlich sind die Einkünfte einzutragen, und die können durchaus negativ sein.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Einkünfte aus V+V (Österreich)
https://www.haufe.de/finance/haufe-f...HI7376116.htmlFreundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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OK, des Rätsels technische Lösung ist, dass in der Anlage FE-AUS 1 um die Vermeidung der Doppelbesteuerung durch Anrechnung der ausländischen Steuern geht. Die Einkünfte müssen in der Anlage FE 1 enthalten sein.
Dem Progressionsvorbehalt unterliegende ausländische Einkünfte sind (nur) in der Anlage FE-AUS 2 zu erfassen.
Manchmal hat der kleinteilige Aufbau in ELSTER so seine Tücken. Das gute alte Formular auf Papier ... [jammer]
Rechtlich ist mir tatsächlich die Änderung des Gesetzes durch die Lappen gegangen. Mit dem Jahressteuergesetz 2008! wurde eingeführt, dass der Progressionsvorbehalt nur noch für Einkünfte aus Drittländern anzuwenden ist. Sehr peinlich ...
Noch einmal Danke an Charlie24!
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