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Anlage FE-AUS 1

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    Anlage FE-AUS 1

    Warum wird in Zeile 95 der Anlage FE-AUS 1 (für 2021) kein negativer Wert akzeptiert? Der Hinweis, wonach Geldbeträge positiv einzugeben sind, ist wenig hilfreich. Schließlich sind die Einkünfte einzutragen, und die können durchaus negativ sein.

    #2
    Schließlich sind die Einkünfte einzutragen, und die können durchaus negativ sein.
    Welche Art von ausländischen Einkünften sollen denn erklärt werden ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,
      Einkünfte aus V+V (Österreich)

      Einen schönen Abend wünscht
      fa230240

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        #4
        Einkünfte aus V+V (Österreich)
        Bei Vermietungseinkünften aus einem EU / EWR-Staat gibt es doch m. W. überhaupt keinen Progressionsvorbehalt.

        https://www.haufe.de/finance/haufe-f...HI7376116.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Danke für den Hinweis, werde dem nachgehen.

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            #6
            OK, des Rätsels technische Lösung ist, dass in der Anlage FE-AUS 1 um die Vermeidung der Doppelbesteuerung durch Anrechnung der ausländischen Steuern geht. Die Einkünfte müssen in der Anlage FE 1 enthalten sein.

            Dem Progressionsvorbehalt unterliegende ausländische Einkünfte sind (nur) in der Anlage FE-AUS 2 zu erfassen.

            Manchmal hat der kleinteilige Aufbau in ELSTER so seine Tücken. Das gute alte Formular auf Papier ... [jammer]

            Rechtlich ist mir tatsächlich die Änderung des Gesetzes durch die Lappen gegangen. Mit dem Jahressteuergesetz 2008! wurde eingeführt, dass der Progressionsvorbehalt nur noch für Einkünfte aus Drittländern anzuwenden ist. Sehr peinlich ...

            Noch einmal Danke an Charlie24!

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