Hallo zusammen,
ich habe ein Verständnis-Problem in der Anlage V "Ermittlung und Zuordnung der Einkünfte"
In Zeile 21 ist die Summe der Einnahmen einzutragen. Hier habe ich den Eintrag aus Zeile 12 übernommen (Monatliche Miete) . In Zeile 22 ist die Summe der Werbungskosten einzutragen.
Diese ergibt sich aus Zeile 51. Die Werbungskosten sind aber Jahresbeträge.
In Zeile 23 ist die Subtraktion aus Zeile 21 und 22 einzutragen.
Muss ich vor der Subtraktion die Werbungskosten durch 12 dividieren?
Vielleicht kann mir jemand helfen. Danke.
Mit freundlichem Gruß
Elster Dagobert
ich habe ein Verständnis-Problem in der Anlage V "Ermittlung und Zuordnung der Einkünfte"
In Zeile 21 ist die Summe der Einnahmen einzutragen. Hier habe ich den Eintrag aus Zeile 12 übernommen (Monatliche Miete) . In Zeile 22 ist die Summe der Werbungskosten einzutragen.
Diese ergibt sich aus Zeile 51. Die Werbungskosten sind aber Jahresbeträge.
In Zeile 23 ist die Subtraktion aus Zeile 21 und 22 einzutragen.
Muss ich vor der Subtraktion die Werbungskosten durch 12 dividieren?
Vielleicht kann mir jemand helfen. Danke.
Mit freundlichem Gruß
Elster Dagobert
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