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Anlage V Zeile 21 bis 23

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    Anlage V Zeile 21 bis 23

    Hallo zusammen,
    ich habe ein Verständnis-Problem in der Anlage V "Ermittlung und Zuordnung der Einkünfte"
    In Zeile 21 ist die Summe der Einnahmen einzutragen. Hier habe ich den Eintrag aus Zeile 12 übernommen (Monatliche Miete) . In Zeile 22 ist die Summe der Werbungskosten einzutragen.
    Diese ergibt sich aus Zeile 51. Die Werbungskosten sind aber Jahresbeträge.
    In Zeile 23 ist die Subtraktion aus Zeile 21 und 22 einzutragen.
    Muss ich vor der Subtraktion die Werbungskosten durch 12 dividieren?

    Vielleicht kann mir jemand helfen. Danke.
    Mit freundlichem Gruß
    Elster Dagobert

    #2
    Die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer, Monatsbeträge haben da nichts verloren, auch nicht in Zeile 12.

    Womit erstellst du die Erklärung ? Mein ELSTER oder mit einem Steuerprogramm ?

    Hier bist du im falschen Unterforum gelandet.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Mein Elster kann es eigentlich nicht sein. Denn dort muss man in den Zeilen 21, 22 und 23 keine Eingaben machen.

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        #4
        Man kann die Anlage V und andere ESt-Formulare auch aus dem Internet (z.B. bei finanzverwaltung.nrw.de) runterladen und mittels des Browsers oder eines PDF-Programms ausfüllen, u.a. die Zeilen 21-23. Zumindest ist das auch eine Form der elektronischen (oder halb-elektronischen) Steuererklärung. Ggf. wäre dann das Unterforum Allgemein und Projekt richtig, falls jemand den Beitrag verschieben möchte.
        SCJ timote
        Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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          #5
          Zumindest ist das auch eine Form der elektronischen (oder halb-elektronischen) Steuererklärung.
          Aus unserer Sicht hier sind das ausfüllbare Papierformulare, mit ELSTER haben die nichts zu tun.

          Ich warte mit dem Verschieben, bis sich der TE meldet.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Guten Morgen zusammen,
            danke für eure Beiträge.
            Zur Frage womit ich die Steuererklärung mache:
            Ich benutze Elster Online Anlage V "1 -Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung / 3 - Ermittlung und Zuordnung der Einkünfte

            Das Eingabefeld 103 (Einnahmen) ist identisch zu den Papier-Anträgen aus grauer Vorzeit.
            Mit der Zeile 21 beginnt mein Problem. Hier wird automatisch (kein Eingabefeld) die Summe der Einnahmen eingetragen. In die Zeile
            22 wird (ebenfalls automatisch) die Summe der Werbungskosten eingetragen. In Zeile 23 steht das Ergebnis der Subtraktion.
            Die beiden Elemente der Subtraktion sind aber einmal monatliche - und einmal jährliche Beträge. Das kann ja nicht sein.
            Aus dem Wert in Zeile 23 werden dann durch Division mit 2 die Eingabefelder 120 und 121 (Zeile 24) versorgt.
            Die Eingabefelder 120 und 121 sind wieder identisch zu den Papier-Anträgen. Neu in Elster-Online ist Verknüpfung mit den Werbungskosten in Zeile 22.
            Die hier eingetragenen Werte in Zeile 12, 21, 120 und 121 sind aus meinen letzten Papier-Anträgen übernommen.

            Durch die Verknüpfung mit den Werbungskosten komme ich aber nicht mehr auf diese Werte.
            Die Werbungskosten sind 1:1 die Grundsteuer.
            Zusätzliche Werbungskosten aus der Abschreibung der Immobilie wurden vor Jahren einmalig beantragt und werden jährlich nur durch ankreuzen von "Übernahme aus 20xx) angegeben.

            Ich hoffe ich konnte mein Problem verständlich beschreiben und bedanke mich im Voraus für eure Beiträge.
            Mit freundlichen Gruß



            Zeile 12.jpg
            Zeile 21.jpg

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              #7

              Die beiden Elemente der Subtraktion sind aber einmal monatliche - und einmal jährliche Beträge. Das kann ja nicht sein.

              Zusätzliche Werbungskosten aus der Abschreibung der Immobilie wurden vor Jahren einmalig beantragt und werden jährlich nur durch ankreuzen von "Übernahme aus 20xx) angegeben.




              Die Berechnung kann nur die Werte übernehmen, welche Sie selber eingegeben haben. Wenn also in einer der Summenwerte nur die Monats-Werte stehen, dann ist die Ursache ein Eingabefehler von Ihnen.

              Die fehlende AfA ist ebenfalls ein Eingabefehler von Ihnen. Das Kreuz bei "Übernahme aus" bedeutet nur, dass die AfA nicht neu ermittelt wurde. Den Wert der Abschreibung müssen Sie schon selber eintragen. Wenn die AfA bislang trotzdem in den Steuerbescheiden berücksichtigt wurde, haben Sie das Glück eines toleranten Bearbeiters beim Finanzamt.
              Mit freundlichen Grüßen

              Beamtenschweiß
              ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                #8
                Ich habe bereits im Beitrag '#2 geschrieben, dass überall Jahreswerte einzutragen sind !
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Hallo Beamtenschweiß, Hallo Charlie24,
                  dank eurer Hilfe habe ich das System jetzt verstanden. Dass ich bisher nur aufgrund eines toleranten Finanzbeamten zu meiner Steuererklärung kam, wusste ich nicht.
                  Daher ein Dank an euch und an den toleranten Finanzbeamten.

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