Hallo zusammen,
ich bin gerade beim Ausfüllen meiner EÜR für 2022 zu meiner freiberuflichen Tätigkeit (Journalist). Ich habe die Tätigkeit vergangenes Jahr aufgenommen und vor dem Ende des letzten Jahres wieder abgemeldet. Wenn ich das richtig verstehe, ist die Beendigung einer freiberuflichen Tätigkeit mit einer Betriebsaufgabe verbunden, weshalb ich in Feld 9 auf Seite 1 ("Wurde im Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr der Betrieb beendet?") "Veräußert oder Aufgabe" angegeben habe. Nun erhalte ich aber folgende Fehlermeldung:
Ist es wirklich so, dass ich nun zwingend einen Betriebsvermögensvergleich aufstellen muss, weil ich die Tätigkeit aufgegeben habe, und wenn ja, wie soll das überhaupt gehen? Da die Tätigkeit ja nur innerhalb eines Jahres ausgeübt wurde, erscheint es mir wenig sinnvoll, das aktuelle Betriebsvermögen mit dem des Vorjahres zu vergleichen (schließlich gibt es da keins). Und wo finde ich in ELSTER dafür überhaupt das entsprechende Formular?
Oder habe ich nur irgendetwas falsch ausgefüllt und deshalb schlägt die Plausi an?
Vielen Dank schonmal!
Grüße
Smii
ich bin gerade beim Ausfüllen meiner EÜR für 2022 zu meiner freiberuflichen Tätigkeit (Journalist). Ich habe die Tätigkeit vergangenes Jahr aufgenommen und vor dem Ende des letzten Jahres wieder abgemeldet. Wenn ich das richtig verstehe, ist die Beendigung einer freiberuflichen Tätigkeit mit einer Betriebsaufgabe verbunden, weshalb ich in Feld 9 auf Seite 1 ("Wurde im Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr der Betrieb beendet?") "Veräußert oder Aufgabe" angegeben habe. Nun erhalte ich aber folgende Fehlermeldung:
Der Betrieb wurde im Kalenderjahr/Wirtschaftsjahr veräußert oder aufgegeben. Zu diesem Zeitpunkt ist zwingend von der Einnahmenüberschussrechnung zum Betriebsvermögensvergleich überzugehen. Es liegen aber keine Hinzu- und Abrechnungen bei Wechsel der Gewinnermittlungsart vor.
Oder habe ich nur irgendetwas falsch ausgefüllt und deshalb schlägt die Plausi an?
Vielen Dank schonmal!
Grüße
Smii
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