Hallo,
ich habe eine Frage.
Wie ist ein Betriebsgebäude einzuordnen, das seit ca. 50 Jahren nicht mehr genutzt wird , bzw. gelegentlich nur als Abstellfläche; da das dazu gehörende separate Wohngebäude nicht voll unterkellert ist, würde das dann evtl. Als Keller Ersatz Fläche zählen? Oder fällt es aus der Berechnung der Grundsteuer komplett heraus?
Die Keller Ersatz Fläche gehört ja nicht zur Wohnfläche, oder ?
Vielen Dank!
ich habe eine Frage.
Wie ist ein Betriebsgebäude einzuordnen, das seit ca. 50 Jahren nicht mehr genutzt wird , bzw. gelegentlich nur als Abstellfläche; da das dazu gehörende separate Wohngebäude nicht voll unterkellert ist, würde das dann evtl. Als Keller Ersatz Fläche zählen? Oder fällt es aus der Berechnung der Grundsteuer komplett heraus?
Die Keller Ersatz Fläche gehört ja nicht zur Wohnfläche, oder ?
Vielen Dank!
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