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Ehemaliger Gewerbe betrieb, Gebäude

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    Ehemaliger Gewerbe betrieb, Gebäude

    Hallo,

    ich habe eine Frage.

    Wie ist ein Betriebsgebäude einzuordnen, das seit ca. 50 Jahren nicht mehr genutzt wird , bzw. gelegentlich nur als Abstellfläche; da das dazu gehörende separate Wohngebäude nicht voll unterkellert ist, würde das dann evtl. Als Keller Ersatz Fläche zählen? Oder fällt es aus der Berechnung der Grundsteuer komplett heraus?
    Die Keller Ersatz Fläche gehört ja nicht zur Wohnfläche, oder ?

    Vielen Dank!



    #2
    Wie ist ein Betriebsgebäude einzuordnen, das seit ca. 50 Jahren nicht mehr genutzt wird , bzw. gelegentlich nur als Abstellfläche;
    Das kommt jetzt auf das Bundesland an.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Es ist Bayern.

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        #4
        Es ist Bayern.
        Das ist schlecht ! Hier gelten eigenartige Regeln für Nebengebäude. Wie groß ist denn die Nutzfläche ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ca 300 qm....

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            #6
            Ca 300 qm....
            Wenn du das in Bayern als Kellerersatzraum nutzt, hast du das Problem, dass das Finanzamt vielleicht auf die Idee kommt,

            dass die Nutzfläche zu einer Wohnnutzung gehört und davon nur ein Freibetrag von 30 m² abzuziehen ist.

            Siehe Art. 2 Abs. 3 BayGrStG: https://www.gesetze-bayern.de/Conten.../BayGrStG/true
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Aber ein Keller wird doch überhaupt nicht angerechnet?

              Es sind übrigens 3 Eigentümer einer Bruchteils Gemeinschaft.

              Wäre es evtl. Besser das mit als landwirtschaftliche Fläche anzugeben? denn es werden Beiträge zur landwirtschaftlichen Betriebsgenossenschaft gezahlt, und gelegentlich wird da auch Mal was abgestellt.

              2. Ein ebenfalls auf dem Grundstück stehender Stall wird nur teilweise, und nicht von allen Eigentümern genutzt.
              Was müsste denn derjenige angeben, der es nicht nutzt?

              Vielen Dank,

              Mit freundlichen Grüßen

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                #8
                Aber ein Keller wird doch überhaupt nicht angerechnet?
                Kellerräume in einem Wohnhaus werden überhaupt nicht angerechnet, das ist richtig. Darum habe ich ja die bayer. Regeln für Nebengebäude

                als eigenartig bezeichnet. Ob das Gebäude einer Hofstelle zugerechnet werden darf, müsst ihr vor Ort entscheiden. Wenn ein Stall nicht von

                allen Eigentümern genutzt wird, muss man sich intern verständigen, wer im Innenverhältnis die Lasten trägt, die Gemeinschaft wird ihn

                als Eigentümer erklären müssen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Danke für die groben Einschätzungen; ich hoffe dass vielleicht noch jemand etwas genaueres weiß ?

                  Eine alte, nur noch als Abstellfläche genutzte Tenne ist auch noch ungeklärt.

                  Ich nehme an, dass eine Keller Ersatz Fläche nicht größer sein dürfte als die Fläche unter dem Wohnteil des Gebäudes?

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                    #10
                    Ich nehme an, dass eine Keller Ersatz Fläche nicht größer sein dürfte als die Fläche unter dem Wohnteil des Gebäudes?
                    Nach Bundesrecht spielt die Größe von Kellerersatzräumen überhaupt keine Rolle, aber Bayern hat mit seiner 30 m²-Freibetragsregelung

                    für Nebengebäude das in Frage gestellt. 30 m² sind ja ziemlich wenig, das hat man schnell erreicht.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      In Hessen sind Nebengebäude (z.B. ehemalige Scheune) mit mehr als 30qm auch zu erklären.
                      Als Kellerersatz würde ich ein Nebengebäude nicht ansehen.
                      Mit freundlichen Grüßen

                      Beamtenschweiß
                      ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                        #12
                        Als Kellerersatz würde ich ein Nebengebäude nicht ansehen.
                        Hier ein Link zur Definition des Begriffs Kellerersatzraum: https://www.hanse-haus.de/de/fertigh...lerersatzraum/
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

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                          #13
                          Wie soll denn jemand genaue Angaben machen, wenn die Regelung nicht klar ist? Das muss doch zwangsläufig zu unzähligen Klagen führen.

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                            #14
                            Das muss doch zwangsläufig zu unzähligen Klagen führen.
                            Davon gehe ich aus ! Speziell der Umgang mit ehemaligen landwirtschaftlichen Nebengebäuden dürfte zu vielen Klagen Anlass geben.

                            Die gibt es ja in Bayern zuhauf. Bis 2025 wird man mehr wissen.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Würde eine Rechtsschutzversicherung denn evtl noch einspringen, wenn die Erklärung schon abgeschickt wurde?

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