Hallo,
ich brauche Hilfe, da ich einfach nicht mehr durchblicke. Wir haben im November 2021 eine Photovoltaikanlage installiert und uns für die Variante entschieden die Mehrwertsteuer durch Umsatzsteuer/ Gewerbe zurückzuholen. Die Vorsteuer erhielten wir erst im Jahr 2022 zurück.
Logischerweise muss ich die zurückerstattete Umsatzsteuer als Betriebseinnahme (Zeile 17)verbuchen, aber ist sie zeitgleich auch noch eine Betriebsausgabe( Zeile 63 oder 66, da bin ich mir auch noch nicht sicher)? Das Rechnungsdatum ist ja 2021, aber Rückerstattung 2022. Das gleiche Problem habe ich dann auch für die Umsatzsteuererklärung für 2022.
Vielen Dank für Hilfe vorab!
ich brauche Hilfe, da ich einfach nicht mehr durchblicke. Wir haben im November 2021 eine Photovoltaikanlage installiert und uns für die Variante entschieden die Mehrwertsteuer durch Umsatzsteuer/ Gewerbe zurückzuholen. Die Vorsteuer erhielten wir erst im Jahr 2022 zurück.
Logischerweise muss ich die zurückerstattete Umsatzsteuer als Betriebseinnahme (Zeile 17)verbuchen, aber ist sie zeitgleich auch noch eine Betriebsausgabe( Zeile 63 oder 66, da bin ich mir auch noch nicht sicher)? Das Rechnungsdatum ist ja 2021, aber Rückerstattung 2022. Das gleiche Problem habe ich dann auch für die Umsatzsteuererklärung für 2022.
Vielen Dank für Hilfe vorab!
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