Hallo zusammen, ich bin im Juni 2022 aus der Kirche ausgetreten u. bekomme seit Juli 2022 keine Kirchensteuer mehr abgezogen. In meiner Einkommenssteuererklärung habe ich bei "Wechsel der Religionszugehörigkeit" daher Jan - Jun meine damalige Konfession angegeben, ab Juli "nicht kirchensteuerpflichtig" Bei Allgemeine Angaben konnte ich aber nicht "nicht Kirchensteuerpflichtig" angeben, weil dies bei Prüfung auf Fehler lief. Wenn ich dort aber aber meine Konfession eingebe, wird mir am Ende eine Nachzahlung angezeigt, weil Elster scheinbar meint ich wäre das ganze Jahr über Kirchensteuerpflichtig gewesen, was ich ja aber ab Juli garnicht mehr war u. daher ja nicht mehr fürs ganze Jahr gezahlt habe. Was kann ich hier tun?
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Angabe Religionszugehörigkeit unter Allgemeine Angaben bei unterjährigem Wechsel
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Das ist die Fehlermeldung die dann kommt:
Angabe der Religionszugehörigkeit für den gesamten Veranlagungszeitraum und Einzelaufstellung nach Monaten bei Wechsel der Religionszugehörigkeit während des Veranlagungszeitraums dürfen nicht gleichzeitig angegeben werden (steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A).
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Bei Allgemeine Angaben konnte ich aber nicht "nicht Kirchensteuerpflichtig" angeben, weil dies bei Prüfung auf Fehler lief.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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aber die Nachzahlung der Kirchensteuer wird dann trotzdem angezeigt, was ich nicht verstehe wenn ich doch ausgetreten bin...aber dies passt dann vom Thema wahrscheinl. nicht mehr in dieses Forum...Freundliche Grüße
Charlie24
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Ich verstehe unterm Strich nicht, warum trotz meines unterjährigen Kirchenaustritts (nach 6 Monaten) wenn ich auf "Prüfen u. Steuer berechnen" Klicke, am Ende bei Kirchensteuer "festgesetzt werden" trotzdem der Jahresbetrag angezeigt wird, als wäre ich das ganze Jahr Mitglied gewesen u. von diesem mein tatsächlich gezahlter Betrag (nur 6 Monate) abgezogen wird, was natürlich nach der Logik eine Nachzahlung zur Folge hat.
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Ich gehe davon aus, dass die unterschiedlichen Regelungen zur Wirksamkeit des Austritts in den Bundesländern nicht im Steuerberechnungsmodul
hinterlegt sind, also entweder Ende des Monats oder erst Ende des nächsten Monats. Wenn ich einen Austritt simuliere, erhalte ich den Hinweis
gemäß Screenshot:
Austritt.jpgFreundliche Grüße
Charlie24
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