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Angabe Religionszugehörigkeit unter Allgemeine Angaben bei unterjährigem Wechsel

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    Angabe Religionszugehörigkeit unter Allgemeine Angaben bei unterjährigem Wechsel

    Hallo zusammen, ich bin im Juni 2022 aus der Kirche ausgetreten u. bekomme seit Juli 2022 keine Kirchensteuer mehr abgezogen. In meiner Einkommenssteuererklärung habe ich bei "Wechsel der Religionszugehörigkeit" daher Jan - Jun meine damalige Konfession angegeben, ab Juli "nicht kirchensteuerpflichtig" Bei Allgemeine Angaben konnte ich aber nicht "nicht Kirchensteuerpflichtig" angeben, weil dies bei Prüfung auf Fehler lief. Wenn ich dort aber aber meine Konfession eingebe, wird mir am Ende eine Nachzahlung angezeigt, weil Elster scheinbar meint ich wäre das ganze Jahr über Kirchensteuerpflichtig gewesen, was ich ja aber ab Juli garnicht mehr war u. daher ja nicht mehr fürs ganze Jahr gezahlt habe. Was kann ich hier tun?

    #2
    Das ist die Fehlermeldung die dann kommt:

    Angabe der Religionszugehörigkeit für den gesamten Veranlagungszeitraum und Einzelaufstellung nach Monaten bei Wechsel der Religionszugehörigkeit während des Veranlagungszeitraums dürfen nicht gleichzeitig angegeben werden (steuerpflichtige Person / Ehemann / Person A).

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      #3
      Bei Allgemeine Angaben konnte ich aber nicht "nicht Kirchensteuerpflichtig" angeben, weil dies bei Prüfung auf Fehler lief.
      Und warum lässt du das nicht auf Keine Angabe ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Hallo dann ginge es, aber die Nachzahlung der Kirchensteuer wird dann trotzdem angezeigt, was ich nicht verstehe wenn ich doch ausgetreten bin...aber dies passt dann vom Thema wahrscheinl. nicht mehr in dieses Forum...

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          #5
          aber die Nachzahlung der Kirchensteuer wird dann trotzdem angezeigt, was ich nicht verstehe wenn ich doch ausgetreten bin...aber dies passt dann vom Thema wahrscheinl. nicht mehr in dieses Forum...
          Die Kirchensteuerberechnung in Mein ELSTER muss nicht unbedingt ganz richtig sein, die Auswahl Keine Angabe ist jedenfalls zutreffend.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Ich verstehe unterm Strich nicht, warum trotz meines unterjährigen Kirchenaustritts (nach 6 Monaten) wenn ich auf "Prüfen u. Steuer berechnen" Klicke, am Ende bei Kirchensteuer "festgesetzt werden" trotzdem der Jahresbetrag angezeigt wird, als wäre ich das ganze Jahr Mitglied gewesen u. von diesem mein tatsächlich gezahlter Betrag (nur 6 Monate) abgezogen wird, was natürlich nach der Logik eine Nachzahlung zur Folge hat.

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              #7
              Ich gehe davon aus, dass die unterschiedlichen Regelungen zur Wirksamkeit des Austritts in den Bundesländern nicht im Steuerberechnungsmodul

              hinterlegt sind, also entweder Ende des Monats oder erst Ende des nächsten Monats. Wenn ich einen Austritt simuliere, erhalte ich den Hinweis

              gemäß Screenshot:

              Austritt.jpg
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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