Hallo!
Ich (Wohnsitz in Deutschland seit 2002) habe aus Italien eine erste ("Invaliden-") Rentennachzahlung (für 01.01.18 - 31.07.2019) erhalten, die in Italien bereits mit 23% besteuert wurde. Derzeit prüft eine Stelle, ob ich eine Steuerrückzahlung erhalte. Muss ich die schon besteuerte Rente in R-AUS, Zeile 5 + 10 gleicher Betrag, angeben. Werde ich dann nicht zusätzlich besteuert? Wo müsste ich ggf. angeben, in Italien bereits besteuert worden zu sein?
Ich (Wohnsitz in Deutschland seit 2002) habe aus Italien eine erste ("Invaliden-") Rentennachzahlung (für 01.01.18 - 31.07.2019) erhalten, die in Italien bereits mit 23% besteuert wurde. Derzeit prüft eine Stelle, ob ich eine Steuerrückzahlung erhalte. Muss ich die schon besteuerte Rente in R-AUS, Zeile 5 + 10 gleicher Betrag, angeben. Werde ich dann nicht zusätzlich besteuert? Wo müsste ich ggf. angeben, in Italien bereits besteuert worden zu sein?
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