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Rentennachzahlung aus Italien in 2022, dort bereits mit 23% besteuert, Wohnsitz in D.

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    Rentennachzahlung aus Italien in 2022, dort bereits mit 23% besteuert, Wohnsitz in D.

    Hallo!
    Ich (Wohnsitz in Deutschland seit 2002) habe aus Italien eine erste ("Invaliden-") Rentennachzahlung (für 01.01.18 - 31.07.2019) erhalten, die in Italien bereits mit 23% besteuert wurde. Derzeit prüft eine Stelle, ob ich eine Steuerrückzahlung erhalte. Muss ich die schon besteuerte Rente in R-AUS, Zeile 5 + 10 gleicher Betrag, angeben. Werde ich dann nicht zusätzlich besteuert? Wo müsste ich ggf. angeben, in Italien bereits besteuert worden zu sein?

    #2
    Wo müsste ich ggf. angeben, in Italien bereits besteuert worden zu sein?
    In der Hilfe zur Anlage R-AUS findet man folgenden Hinweis:

    Wenn Sie Renten aus dem Ausland bezogen haben und das Besteuerungsrecht dafür ausschließlich im ausländischen (Quellen-) Staat liegt,
    dann müssen Sie nur die Zeilen 66 bis 70 der Anlage AUS ausfüllen (zum Beispiel Sozialversicherungsrenten aus dem Ausland).


    Das musst du vorab anhand des DBA Deutschland - Italien klären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hm, o.k., besten Dank für die gute Auskunft!! Dann kläre ich das mal bzw. vielleicht weiß es hier ja noch wer.... Viele Grüße! :-)

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        #4
        Für italienische Sozialversicherungsrenten des Rententrägers INPS hat Deutschland das alleinige Besteuerungsrecht (BFH I B 37/11).
        Schönen Gruß

        Picard777

        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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          #5
          Sehr gut, danke. Eine Rückzahlung der in Italien veranlagten Steuer ist schon auf den Weg gebracht über das Patronato INCA in Hannover, aber da habe ich noch gar nichts gehört, wer nun besteuert,wie hoch und ob ich die Steuer nun überhaupt zurückerhalten werde. Das heißt, trotz der aus Italien noch NICHT erfolgten Rückzahlung der vereinnahmten Steuer müsste ich vermutlich dennoch die italienische Brutto-Rente in R-AUS angeben?

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            #6
            Es könnte ein Fall von Artikel 19 Absatz 4 des DBA Italien 1989 vorliegen.
            Bin mir da hinsichtlich der Invalidenrente nicht sicher. Hinsichtlich der "normalen" Altersrente wurde bereits durch den BFH entschieden, dass die nur unter Artikel 18 DBA italien fallen
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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              #7
              Jetzt läuft auch mir der Schweiß (grins...) Mal sehen, ob und was das Bd.FinanzMinist., das INCA oder auch örtliche Finanzamt antwortet, wie in der Steuerklärung nun korrekt zu verfahren ist. Eine Antwort aus Italien (INPS) oder gar Steuerrückzahlung kann viele Monate dauern.

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                #8
                Um es mal klar zu sagen: Falls das in Deutschland zu besteuern ist, wird es dem deutschen Finanzamt -zu Recht- völlig egal sein, was das italienische Finanzamt macht oder nicht macht.
                Schönen Gruß

                Picard777

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                  #9
                  Falls. Genau.
                  Und das ist in Klärung, sofern nicht hier noch jemand qualifiziert Auskunft gibt.

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                    #10
                    ... sofern nicht hier noch jemand qualifiziert Auskunft gibt.
                    Einzelfallbezogene Steuerberatung gibt es hier nicht, die wäre auch gar nicht erlaubt.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Dann ist die Antwort darauf, ob Invalidenrenten aus Italien in Italien (Artikel 19 Absatz 4 des DBA Italien 1989) oder Deutschland (Artikel 18 DBA Italien, siehe oben) zu besteuern ist, eine einzelfallbezogene Steuerberatung?

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                        #12
                        Sicher. Wenn das eine INPS-Rente ist, kannst Du aber davon ausgehen.
                        Schönen Gruß

                        Picard777

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