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    Nebenkostenabrechnung

    Was von diese Nebenkosten kann ich geltend machen? Aufzug, Hausmeister, Hausreinigung und Ungezieferbekampfung habe ich dabei. Kann ich noch was geltend machen? Vielleicht gerätemiete Kaltwasser und Abrechnung auch? Was ist mit sach und haftpflicht Versicherung und grundsteuer?
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    #2
    Zitat von Lussia Beitrag anzeigen
    Was von diese Nebenkosten kann ich geltend machen? Aufzug, Hausmeister, Hausreinigung und Ungezieferbekampfung habe ich dabei. Kann ich noch was geltend machen? Vielleicht gerätemiete Kaltwasser und Abrechnung auch? Was ist mit sach und haftpflicht Versicherung und grundsteuer?
    Du sitzt noch an deiner Steuererklärung 2019 oder früher und arbeitest noch mit ElsterFormular?

    Und du redest von Haushaltsnahen Dienstleistungen und Handwerkerleistungen?

    Aufzug ist undefiniert, was damit gemeint sein soll, Hausmeister, Reinigung, Kammerjäger ja. Der Rest klar nein.

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      #3
      Zitat von multi Beitrag anzeigen

      Du sitzt noch an deiner Steuererklärung 2019 oder früher und arbeitest noch mit ElsterFormular?

      .
      Warum? Ich mache alles online, aber trotzdem muss man da schreiben die Haushaltnahen Dienstleistungen oder nicht?
      Die vier Sachen habe ich dabei, meine Frage war ob noch was kann man in der Steuererklärung angeben.

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        #4
        Wartungskosten für den Aufzug ja, Strom nein.

        Für welches Jahr erstellst du denn die Erklärung und womit ? Mein ELSTER ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Ja, mit mein Elster. Jahr 2022

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            #6
            Zitat von Lussia Beitrag anzeigen
            Ja, mit mein Elster. Jahr 2022
            Und warum schreibst du dann unter "ElsterFormular", der seit 2019 nicht mehr unterstützten Windowssoftware, wo im Namen de Unterforums sogar "Supportende erreicht" steht?

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              #7
              Endschuldigung, dann habe ich falsche Kategorie gewählt

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                #8
                Ich habe das Thema nach Mein ELSTER verschoben.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Hallo,

                  wenn ich mal davon ausgehe (ohne das es gesagt wurde), dass es um eine selbst bewohnte Wohnung und in diesem Zusammanhang um den §35a EStG geht, dann ist folgendes absetzbar:
                  - Hausmeister/Hauswart
                  - Hausreinigung
                  - Ungezieferbeseitigung

                  Dazu könnten Aufzugswartung, Heizungswartung und Schornsteinfeger kommen, sofern diese extra ausgewiesen sind (siehe die Einzelabrechnungen). Und natürlich eigene Kosten (Wohnungsreinigung, Fensterputzen, Handwerker etc.).

                  Und zu guter Letzt können die Haftpflichtversicherungsbeiträge in der Anlage Vorsorgeaufwand eingetragen werden; wirkt sich aber häufig nicht aus.

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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