Ich habe Freistellungsaufträge für Zinserträge bei zwei Banken. Jetzt habe ich festgestellt, dass die freigestellten Zinserträge nicht mehr richtig zueinander passen. Kann ich die nun neu erstellen und den betroffenen Banken zusenden. Oder kann man das nur mit der Anlage KAP machen?
							
						
					Ankündigung
				
					Einklappen
				
			
		
	
		
			
				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
Kann man Freistellungsauftrag jederzeit ändern oder gibt es da Fristen?
				
					Einklappen
				
			
		
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 Um diese Jahreszeit ist das kein Problem, ab dem 15.12. ist es schwierig. Bei den meisten Banken kann man das inzwischen online erledigen.Jetzt habe ich festgestellt, dass die freigestellten Zinserträge nicht mehr richtig zueinander passen. Kann ich die nun neu erstellen und den betroffenen Banken zusenden.
 
 Die Banken haben die Beträge aufgrund der neuen Höchstbeträge von 1.000,00 € bzw. 2.000,00 € bei Ehegatten bereits von sich
 
 aus angepasst. Mit der Anlage KAP hat die Anpassung der Freistellungsaufträge nichts zu tun.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
 
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 Man kann den Betrag des Freistellungsauftrags bloß nicht unter den Betrag senken, den man im selben Jahr bereits (steuerfrei) erhalten hat.
 
 Also wenn man z.B. bisher einen Freistellungsauftrag über 600 € hatte und im Mai 500 € Festgeldzinsen gekriegt hat, kann man im August den Freistellungsauftrag nicht mehr auf 400 € senken.
 
 Eigentlich selbstverständlich, aber viele Leute denken da nicht dran  
 Kommentar
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 Wenn man online anpasst, passiert da nichts. Da werden Werte unterhalb der im laufenden Jahr bereits erzielten Kapitalerträge nicht akzeptiert.Eigentlich selbstverständlich, aber viele Leute denken da nicht dran
 
 Ich habe heuer gewartet, bis die automatische Erhöhung aufgrund der Anhebung des Sparer-Pauschbetrags umgesetzt war, was im Januar
 
 erfolgt ist und anschließend neu aufgeteilt.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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