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Kann man Freistellungsauftrag jederzeit ändern oder gibt es da Fristen?

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    Kann man Freistellungsauftrag jederzeit ändern oder gibt es da Fristen?

    Ich habe Freistellungsaufträge für Zinserträge bei zwei Banken. Jetzt habe ich festgestellt, dass die freigestellten Zinserträge nicht mehr richtig zueinander passen. Kann ich die nun neu erstellen und den betroffenen Banken zusenden. Oder kann man das nur mit der Anlage KAP machen?

    #2
    Jetzt habe ich festgestellt, dass die freigestellten Zinserträge nicht mehr richtig zueinander passen. Kann ich die nun neu erstellen und den betroffenen Banken zusenden.
    Um diese Jahreszeit ist das kein Problem, ab dem 15.12. ist es schwierig. Bei den meisten Banken kann man das inzwischen online erledigen.

    Die Banken haben die Beträge aufgrund der neuen Höchstbeträge von 1.000,00 € bzw. 2.000,00 € bei Ehegatten bereits von sich

    aus angepasst. Mit der Anlage KAP hat die Anpassung der Freistellungsaufträge nichts zu tun.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Man kann den Betrag des Freistellungsauftrags bloß nicht unter den Betrag senken, den man im selben Jahr bereits (steuerfrei) erhalten hat.

      Also wenn man z.B. bisher einen Freistellungsauftrag über 600 € hatte und im Mai 500 € Festgeldzinsen gekriegt hat, kann man im August den Freistellungsauftrag nicht mehr auf 400 € senken.

      Eigentlich selbstverständlich, aber viele Leute denken da nicht dran

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        #4
        Eigentlich selbstverständlich, aber viele Leute denken da nicht dran
        Wenn man online anpasst, passiert da nichts. Da werden Werte unterhalb der im laufenden Jahr bereits erzielten Kapitalerträge nicht akzeptiert.

        Ich habe heuer gewartet, bis die automatische Erhöhung aufgrund der Anhebung des Sparer-Pauschbetrags umgesetzt war, was im Januar

        erfolgt ist und anschließend neu aufgeteilt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo steini3877,
          man kann den Freistellungsbetrag ja auf zwei oder mehrere Banken aufteilen wie man will.
          Wichtig ist dabei, dass man in Summe den zulässigen Gesamtbetrag, von jetzt 1000€,
          bzw. 2000€ bei Verheirateten nicht überschreitet.

          Gruß Hans53

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