Hi,
Ich habe im Herbst mehrfach mit der Grundsteuer-Hotline telefoniert und dachte dann im Anschluss ich wüsste was ich tun muss. Nun liegen die Bescheide vor.
Mein selbstbewohntes Haus wurde im Ertragswertverfahren bewertet. Der neue Steuermessbetrag weicht vom alten um ca. 2 EUR ab. Für das Grundstück wurde ein Liegenschaftszinssatz angesetzt und ein Abzinsungsfaktor von 0,3123.
Bei meinem Elternhaus sieht das anders aus. Da ist der neue Steuermessbetrag dreimal so hoch wie der alte. Ursache ist im Wesentlichen die Hohe Bewertung des Grundstücks. Ich frage mich nun, ob ich evtl. einen Fehler gemacht habe, denn ich will die Erhöhung um 500 EUR p.a. pro Mietpartei nur ungerne auf die Mieter umlegen.
Rahmenbedingungen
- Bundesland NRW
- gemischt genutztes Grundstück (vorne zweigeschossig 2 Mietwohnungen, hinten Gewerbe mit Laden, Garagen und Gelände)
- Im Sachwertverfahren habe ich Bruttogrundfläche ermittelt inkl. Garagen und Unterkellerung.
- Das Haus ist mehr als 60 Jahre alt, hat also nur noch eine geringe Restnutzungsdauer.
Ich frage mich
- Muss ich wirklich das Sachwertverfahren ansetzen oder hätte ich einfach die vermieteten Flächen aufaddieren und das Ertragswertverfahren anwenden können?
- Wieso wird beim Grundstück kein Abzinsungsfaktor angesetzt?
Kann jemand helfen?
Viele Grüße
Peter
Ich habe im Herbst mehrfach mit der Grundsteuer-Hotline telefoniert und dachte dann im Anschluss ich wüsste was ich tun muss. Nun liegen die Bescheide vor.
Mein selbstbewohntes Haus wurde im Ertragswertverfahren bewertet. Der neue Steuermessbetrag weicht vom alten um ca. 2 EUR ab. Für das Grundstück wurde ein Liegenschaftszinssatz angesetzt und ein Abzinsungsfaktor von 0,3123.
Bei meinem Elternhaus sieht das anders aus. Da ist der neue Steuermessbetrag dreimal so hoch wie der alte. Ursache ist im Wesentlichen die Hohe Bewertung des Grundstücks. Ich frage mich nun, ob ich evtl. einen Fehler gemacht habe, denn ich will die Erhöhung um 500 EUR p.a. pro Mietpartei nur ungerne auf die Mieter umlegen.
Rahmenbedingungen
- Bundesland NRW
- gemischt genutztes Grundstück (vorne zweigeschossig 2 Mietwohnungen, hinten Gewerbe mit Laden, Garagen und Gelände)
- Im Sachwertverfahren habe ich Bruttogrundfläche ermittelt inkl. Garagen und Unterkellerung.
- Das Haus ist mehr als 60 Jahre alt, hat also nur noch eine geringe Restnutzungsdauer.
Ich frage mich
- Muss ich wirklich das Sachwertverfahren ansetzen oder hätte ich einfach die vermieteten Flächen aufaddieren und das Ertragswertverfahren anwenden können?
- Wieso wird beim Grundstück kein Abzinsungsfaktor angesetzt?
Kann jemand helfen?
Viele Grüße
Peter
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