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Fragebogen zur steuerlichen Erfassung - Photovoltaik 2023

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    Fragebogen zur steuerlichen Erfassung - Photovoltaik 2023

    Hallo,

    ich möchte meine neue Photovoltaikanlage, die in 2023 geliefert und bezahlt wird, mit dem "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen" über Elster online beim Finanzamt anmelden. Mit unter 10 kWp unterliegt sie der Steuerbefreiung, was die Anschaffung, die Einspeisevergütung und die Eigenverbrauch betrifft. Es fällt also weder Einkommensteuer an, noch Umsatzsteuer. Eigentlich ein einfacher Fall mit wenigen Daten, auch sich auch bei der Eingabe der Daten im Elster-Formular bemerkbar machen sollte. Auch ein Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung ist dann nicht mehr nötig.

    Dennoch erhalte ich folgende Fehlermeldungen, die ich trotz vieler Versuche einfach nicht wegbekomme!

    Der angegebene Umsatz liegt unter der Grenze des § 19 Absatz 1 UStG und es wurde keine Aussage zur Kleinunternehmerregelung getroffen beziehungsweise es wurde nicht auf Anwendung dieser Vorschrift verzichtet. Die Angaben in den Bereichen "Zahllast / Überschuss (geschätzt)" sowie "Soll- / Istversteuerung der Entgelte" sind daher unzulässig.

    Als mögliche Fehler werden
    11 - Gründungsform
    18 - Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer
    genannt


    Als Gründungsform habe ich "Neugründung" zum 15.05.2023 eingegeben und ansonsten eine Aussage zur Kleinunternehmerregelung getroffen, nämlich Feld "131" angekreuzt, womit ich die Klein-Unternehmer-Regelung in Anspruch nehme (mit 0 EUR Umsatz bzw. testweise anderen Eintragungen). Bei den Feldern "Zahllast / Überschuss (geschätzt)" sowie "Soll- / Istversteuerung der Entgelte" habe ich es ohne Erfolg mit verschiedenen Eingaben versucht.

    Kann jemand helfen, der evtl. ähnliche Probleme hatte?

    Mit besten Grüßen

    #2
    Umsatz hast du auch als Kleinunternehmer, die 0 ist jedenfalls falsch. Es wird nur keine Umsatzsteuer erhoben.

    Die anderen Felder zur Umsatzsteuer müssen leer oder auf keine Angabe bleiben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      GESCHAFFT! Der Fragebogen ist fehlerfrei erstellt. Habe ihn gerade an das FA abgeschickt.

      Den Umsatz habe ich übrigens bei "0" Euro belassen, was vom System akzeptiert wurde. Ich habe ja schon die Kleinunternehmerregelung angekreuzt, wodurch klar ist, dass der Umsatz der (kleinen) Photovoltaik-Anlage bestimmte relevante Umsatzgrenzen nicht überschreitet. Wobei die Kleinunternehmerregelung in der gültigen Gesetzgebung für 2023 gar keine Rolle mehr spielt, da Photovoltaikanlagen bis 30 kWp generell steuerfrei sind (unabhängig von der Größenordnung des Umsatzes). Aber hier ist das Elster-Eingabeformular eben nicht so schnell (angepasst), wie die Steuergesetzgebung voranschreitet.
      Was mir vermutlich am meisten geholfen hat, das Formular fehlerfrei zu machen: ICH HABE DEN CACHE GELÖSCHT IN MEINEM PC UND DAMIT DIE ERINNERUNG AN VORHERIGE EINGABEN. Danach ging alles leichter.

      Dennoch hier für alle Leidensgenossen meine Eingaben auf den drei schwierigen Eingabeseiten zur Orientierung:
      Seite 14 / Feld 109: Einkünfte aus Gewerbebetrieb
      Eingabe: jeweils „0“ (4x)

      Seite 15 / Feld 116: Angaben zur Gewinnermittlung
      Eingabe: Einnahmeüberschußrechnung

      Seite 18 / Feld 130: Summe der Umsätze geschätzt
      Eingabe: jeweils „0“ (2x)

      Seite 18 / Feld 131 und 132
      Angekreuzt „Feld 131“ (Inanspruchnahme Kleinunternehmerregelung)

      KEINE Eingabe bzw. KEINE Eintragungen bei den folgenden Feldern (alle auf Seite 18):
      Feld 133: Zahllast / Überschuss (geschätzt)
      Feld 144: Steuerbefreiung
      Feld 145: Steuersatz:
      Feld 146: Durchschnittssteuersatz
      Feld 147: Soll- / Istversteuerung der Entgelte


      Hoffen wir alle auf eine baldige Verbesserung durch die Finanzbehörde, also ein vereinfachtes Formular speziell für die Anmeldung von Photovoltaik-Anlagen!

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        #4
        Seite 15 / Feld 116: Angaben zur Gewinnermittlung
        Eingabe: Einnahmeüberschußrechnung
        Das würde ich nicht empfehlen, die Einnahmeüberschussrechnung (EÜR) entfällt ja bei den Anlagen, die unter § 3 Nr. 72 EStG fallen.

        Solange der Fragebogen keine zusätzliche Auswahlmöglichkeit bietet, kann man sich mit folgendem Workaround behelfen:

        Man wählt in Zeile 116 als Gewinnermittlungsart Sonstige (z. B. § 5a EStG) aus und gibt dann in Zeile 117 im Freitextfeld

        als Erläuterung an: Ertragssteuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          Ist im Moment ein "blöder" Zeitpunkt für den Fragebogen bei Photovoltaik, da Niemand Genaues weiß und du es eigentlich nur falsch machen kannst. Ein "zeitnahes" Anwendungsschreiben ist in der Mache: https://dserver.bundestag.de/btd/20/056/2005683.pdf
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            @ Charlie24: Gute Idee von Dir! Ich habe die Angabe "Einnahmeüberschußrechnung" gemacht im Wissen, daß sie nicht ganz korrekt ist. Eine bessere Lösung hatte ich nicht parat, wollte aber den Fragebogen durch die Prüfung bringen und endlich abschicken. Danke für Deinen Hinweis!

            @Picard777: Unglaublich, aber wahr: Der Fragebogen ist nicht auf dem laufenden Stand, einen besseren gibt es aber zurzeit nicht. Und benutzen muss man ihn auch noch, da nur eine Online-Anmeldung möglich ist. Es soll aber einige Deals von Steuerpflichtigen mit bestimmten Finanzämtern geben, die unbürokratisch Vereinfachungen erlauben. Aber genau genommen hatten die Finanzämter Anfang Februar (bis heute?) meines Wissens noch keine Handlungsanweisung zum Thema. Ich hoffe auf Besserung und vor allem eine Ausfüllhilfe. Da gibt es doch viele Menschen, die von den Finanzbehörden gewaltig überfordert werden.

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              #7
              Schon klar. Aber wenn bis Mitte Dezember der Stand des Gesetzesentwurfs war, dass die Neuregelung ab 2023 gelten soll, und da noch nicht klar war, ob / was nachher wirklich Gesetz wird, und erst dann plötzlich die Rückwirkung ab 01.01.2022 in den Gesetzestext reinkommt und erst kurz vor Jahresende im Bundesgesetzblatt steht, kann das bei der Komplexität dieses Vorhabens ja nicht funktionieren.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                #8
                Hallo,

                ich bin neu hier und muss meine PV anmelden.

                Frage HypoDirekt Charlie24

                muss das Feld Zahllast / Überschuss (geschätzt)

                Seite 18 Feld 134 angekreuzt werden oder nicht ankreuzen?

                Ansonsten Super erklärt und dadurch eine sehr gute Hilfeanleitung!

                Vielen Dank
                meierchen006
                Zuletzt geändert von meierchen006; 07.03.2023, 12:53.

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                  #9
                  Seite 18 Feld 134 angekreuzt werden oder nicht ankreuzen?
                  Das ist bei einer PV-Anlage üblicher Größe sicher nicht erforderlich, selbst bei größeren Anlagen dürfte die Umsatzsteuerzahllast selten über 7.500,00 € liegen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    Meierchen

                    Frage: Seite 18 Feld 134 angekreuzt werden oder nicht ankreuzen?

                    Meine Antwort:
                    Habe ich nichts angekreuzt, also alles im Feld 134 unverändert gelassen.
                    Deshalb habe ich dieses Feld oben im Beitrag Blogs auch nicht erwähnt.

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                      #11
                      Hallo,

                      Danke Euch beiden.

                      PV Anlage 9,84 kWp

                      Dann werde ich absenden

                      Vielen Dank
                      meierchen006

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                        #12
                        Hallo,

                        ich nochmal, wenn ich das richtig erkenne hat sich das Formular wieder geändert:

                        bei HypoDirekt:
                        • Seite 14 / Feld 109: Einkünfte aus Gewerbebetrieb
                          Eingabe: jeweils „0“ (4x)

                        aktuell bei mir:
                        • Seite 14 / Feld 108: Voraussichtliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb
                          Eingabe: jeweils „0“ (4x)
                        image.png

                        sehe ich das richtig das ich jetzt in Zeile 108 eintragen muss?

                        Gruß

                        meierchen006

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                          #13
                          ... sehe ich das richtig das ich jetzt in Zeile 108 eintragen muss?
                          Ja sicher ! Vielleicht hat sich HypoDirekt auch nur verschrieben. Da deine Anlage unter die Einkommensteuerbefreiung

                          nach § 3 Nr. 72 EStG fällt, sind das objektiv betrachtet ja überflüssige Einträge. Es gibt keine Vorauszahlungen.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Hallo Charlie24

                            Danke nochmal Charlie24

                            meierchen006

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                              #15
                              Hallo zusammen,

                              ich scheitere ebenfalls an einem fehlerfreien Formular und kann die angegebenen Daten nicht absenden.
                              Trotz der genannten Hinweise hier komme ich nicht an den Fehlerursachen, mit denen der TO zu tun hatte, vorbei.

                              Zitat von HypoDirekt Beitrag anzeigen
                              Hallo,
                              Als mögliche Fehler werden
                              11 - Gründungsform
                              18 - Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer
                              genannt
                              Ich möchte die Kleinunternehmer Regelung in Anspruch nehmen und habe den Haken in Feld 131 gesetzt. Dies steht scheinbar im Widerspruch zu den Unsatzsummen in Feld 130, die ich mit 1.000 angegeben habe, aber auch andere Werte tragen nicht zur Fehlerbehebung bei.

                              Gibt es einen anderen Weg die Anlage bei dem Finanzamt anzumelden und das Formular nachzureichen?

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