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Fragebogen zur steuerlichen Erfassung - Photovoltaik 2023
Gibt es einen anderen Weg die Anlage bei dem Finanzamt anzumelden und das Formular nachzureichen?
Nein, die Anmeldung muss nach der AO auf elektronischem Weg erfolgen. Hast du vielleicht Angaben bei Zahllast / Überschuss gemacht ?
Auch 0-Werte werden als Wert interpretiert.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
wenn Du alles umgesetzt hast, was oben beschrieben wurde, dann würde ich mal die Cookies an Deinem PC/Laptop
zurücksetzen.
Wenn das nicht hilft, dann tatsächlich an das zuständige Finanzamt wenden, Dein Problem schildern und wegen einem
alternativen Weg der Anmeldung nachfragen, z.B. einen "vereinfachten Anmeldebogen" speziell für die private Solaranlage
auf dem Hausdach. Es soll Finanzämter geben, die da alternative Lösungswege der Anmeldung entwickelt haben...
Bitte Deine Erfahrungen im Ansachluß mal hier weitergeben... und ... viel Erfolg!
Habe es heute noch einmal probiert.
Bei mir funktioniert es nicht.
Ich habe auf Seite 14 Einkünfte aus Gewerbebetrieb mit jeweils 0 angesetzt (4x).
Auf Seite 18 Summe der Umsätze habe ich fiktive Werte von 1000 eingetragen.
Dies führt weiterhin zur beschriebenen Fehlermeldung.
Ich werde in der kommenden Woche mal das Finanzamt kontaktieren.
Schon mal Danke für eure Tipps.
Edit:
Bei Zahllast/ Überschuss habe ich alle drei Möglichkeiten (keine Angabe/ Zahllast/ Überschuss) mit Betrag 0 durchprobiert.
Mit dieser Aussage allein wird dir niemand helfen können. Kleinunternehmer oder Regelbesteuerung ?
Genauer Text der Fehlermeldung(en), ohne ein Minimum an Input geht es nicht.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Er hat ja auch "keine Angabe" probiert, wie ihm empfohlen wurde.
SCJ timote
Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.
erstmal vielen Dank für die ganzen Beiträge, welche mehr helfen als jedes aktuelle Youtube-Video oder jegliche Internetseiten...
Ende April wurde meine PV-Anlage (~ 6kwp) inkl. Batteriespeicher und Wechselrichter installiert. Die MwSt. auf die PV-Anlage etc. wurde mir erlassen. Nun habe ich mich für die Kleinunternehmer-Regelung entschieden.
Frage 1: Passt das nach eurem Empfinden soweit? D.h. ist es richtig, dass mir die MwSt. aufgrund der neuen Gesetzgebung erlassen wird und ich die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehme?
Nun habe ich in Elster eure Anleitung ebenfalls nach bestem Gewissen ausgefüllt und folgendes eingegeben:
14 - Gewerbebetrieb
Zeile 108: überall die 0 eingegeben
15 - Angaben zur Gewinnermittlung
Zeile 116: Sonstige
Zeile 117: Ertragssteuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG
18 - Angaben Umsatzsteuer
Zeile 131: Kleinunternehmer-Regelung selektiert
23 - Anhänge:
u.a. das Formular für Bayern angehängt
Habt ihr schon Feedback bekommen? Oder fällt euch bei meinen Eintragungen schon etwas auf?
Danke Euch vielmals und vielleicht hilft mein Input ja bereits dem nächsten, der nach einer Antwort suchst.
VG
Zuletzt geändert von 23marco17; 29.05.2023, 23:59.
Die Umsätze als Kleinunternehmer solltest du schon angeben, auch wenn die keine Steuer auslösen.
Meinst du mit Formular für Bayern den speziellen Fragebogen für Photovoltaik ?
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Ich nehme an, dass sich deine Antwort dann auf Zeile 130 bezieht, oder?
Richtig ! Den Wert im Jahr der Betriebseröffnung muss man m. W. nicht mehr auf ein volles Jahr hochrechnen, das macht die Anwendung
intern anscheinend selbst. Bei den geringen Werten spielt das letztlich aber keine Rolle.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Ich schicke mein Formular mal ab und schaue, was dabei herumkommt.
Nichts ! Trotzdem wird man an dem Formalismus weiter festhalten (müssen), das gilt insbesondere für den speziellen Fragebogen zur PV.
Ganz aktuell ist die Version für Bayern bisher allerdings nicht.
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Nach Erörterung ... wird es ... nicht beanstandet, wenn Betreiberinnen und Betreiber von Photovoltaikanlagen ...auf die steuerliche Anzeige .... an das zuständige Finanzamt verzichten.
Demnach ist eine Anzeige nicht erforderlich oder sehe ich das falsch?
Danke und Gruß
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