In Anlage KAP Zeile 17 muss ich angeben, welchen Sparer Freibetrag ich ausgeschöpft habe für Einkünfte, die nicht in KAP deklariert wurden. Meine Frau und ich geben jeweils eine eigene Anlage KAP aufgrund ausländischer Zinseinkünfte ab, werden aber zusammenveranlagt. Daher gibt es auch nur einen gemeinsamen Sparerfreibetrag. Muss dann in Zeile 17 derselbe Wert sowohl in meiner KAP als auch in der meiner Frau eingetragen werden? Oder jeweils nur die Hälfte? Vorab vielen Dank
							
						
					Ankündigung
				
					Einklappen
				
			
		
	
		
			
				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
Anlage KAP Zeile 17 - Angabe ausgeschöpfter Sparer-Freibetrag bei Zusammenveranlagung
				
					Einklappen
				
			
		
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 Nein, das wäre dann ja doppelt erfasst. Falls ihr Steuerbescheinigungen eurer inländischen Banken habt, gibt jeder seinenMuss dann in Zeile 17 derselbe Wert sowohl in meiner KAP als auch in der meiner Frau eingetragen werden? Oder jeweils nur die Hälfte?
 
 tatsächlich in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag in Zeile 17 an. Falls sich das nicht genau zuordnen lässt, wie z. B. bei
 
 Gemeinschaftskonten, kann man den Gesamtbetrag auch hälftig aufteilen. Insgesamt darf nicht mehr erklärt werden, als die Banken für euch
 
 beide zusammen an das Finanzamt übermittelt haben. Diese Übermittlungen lassen sich ja inzwischen über Mein ELSTER abrufen, man kann
 
 sie aber nicht in die Steuererklärung übernehmen.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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 Vielen Dank!!!Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenNein, das wäre dann ja doppelt erfasst. Falls ihr Steuerbescheinigungen eurer inländischen Banken habt, gibt jeder seinen
 
 tatsächlich in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag in Zeile 17 an. Falls sich das nicht genau zuordnen lässt, wie z. B. bei
 
 Gemeinschaftskonten, kann man den Gesamtbetrag auch hälftig aufteilen. Insgesamt darf nicht mehr erklärt werden, als die Banken für euch
 
 beide zusammen an das Finanzamt übermittelt haben. Diese Übermittlungen lassen sich ja inzwischen über Mein ELSTER abrufen, man kann
 
 sie aber nicht in die Steuererklärung übernehmen.
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