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Anlage KAP Zeile 17 - Angabe ausgeschöpfter Sparer-Freibetrag bei Zusammenveranlagung

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    Anlage KAP Zeile 17 - Angabe ausgeschöpfter Sparer-Freibetrag bei Zusammenveranlagung

    In Anlage KAP Zeile 17 muss ich angeben, welchen Sparer Freibetrag ich ausgeschöpft habe für Einkünfte, die nicht in KAP deklariert wurden. Meine Frau und ich geben jeweils eine eigene Anlage KAP aufgrund ausländischer Zinseinkünfte ab, werden aber zusammenveranlagt. Daher gibt es auch nur einen gemeinsamen Sparerfreibetrag. Muss dann in Zeile 17 derselbe Wert sowohl in meiner KAP als auch in der meiner Frau eingetragen werden? Oder jeweils nur die Hälfte? Vorab vielen Dank

    #2
    Muss dann in Zeile 17 derselbe Wert sowohl in meiner KAP als auch in der meiner Frau eingetragen werden? Oder jeweils nur die Hälfte?
    Nein, das wäre dann ja doppelt erfasst. Falls ihr Steuerbescheinigungen eurer inländischen Banken habt, gibt jeder seinen

    tatsächlich in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag in Zeile 17 an. Falls sich das nicht genau zuordnen lässt, wie z. B. bei

    Gemeinschaftskonten, kann man den Gesamtbetrag auch hälftig aufteilen. Insgesamt darf nicht mehr erklärt werden, als die Banken für euch

    beide zusammen an das Finanzamt übermittelt haben. Diese Übermittlungen lassen sich ja inzwischen über Mein ELSTER abrufen, man kann

    sie aber nicht in die Steuererklärung übernehmen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Nein, das wäre dann ja doppelt erfasst. Falls ihr Steuerbescheinigungen eurer inländischen Banken habt, gibt jeder seinen

      tatsächlich in Anspruch genommenen Sparer-Pauschbetrag in Zeile 17 an. Falls sich das nicht genau zuordnen lässt, wie z. B. bei

      Gemeinschaftskonten, kann man den Gesamtbetrag auch hälftig aufteilen. Insgesamt darf nicht mehr erklärt werden, als die Banken für euch

      beide zusammen an das Finanzamt übermittelt haben. Diese Übermittlungen lassen sich ja inzwischen über Mein ELSTER abrufen, man kann

      sie aber nicht in die Steuererklärung übernehmen.
      Vielen Dank!!!

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