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Ausbildungskosten (Werbekosten vs. Sonderausgaben)

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    Ausbildungskosten (Werbekosten vs. Sonderausgaben)

    Hallo,

    ich habe folgende Frage bezüglich der Ausbildungskosten. Das erste Jahr meiner Erstausbildung wurde nich vergütet, erst ab dem zweiten Jahr (ich habe auch eine Lohnsteuer enttrichtet). Für das erste Jahr habe ich die Ausbildungskosten, die über 1000 Euro waren als Werbungskosten in der Anlage N eingegeben (um den Verlustvortrag zu generieren). In meinem Steuerbescheid wurden die Kosten so nicht anerkannt, sondern als Sonderausgaben angesetzt. Gibt es Chancen durch Einspruch doch einen Verlustvortrag zu machen?

    #2
    Aus meiner Sicht sind die im ersten Jahr entstandenen Kosten vorweggenommene Werbungskosten. Ohne die im ersten Jahr aufgewendeten Kosten hätte es keine steuerpflichtigen Einnahmen im zweiten Jahr gegeben. Da gibt es einen direkten Zusammenhang, zumal wenn es der gleiche Arbeitgeber und das gleiche Vertragsverhältnis ist. Das Einspruchsverfahren ist kostenlos und für Dich ohne Risiko.
    Zuletzt geändert von Telepeter; 27.02.2023, 18:15.

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      #3
      Zitat von Airot Beitrag anzeigen
      ich habe folgende Frage bezüglich der Ausbildungskosten. Das erste Jahr meiner Erstausbildung wurde nich vergütet, erst ab dem zweiten Jahr (ich habe auch eine Lohnsteuer enttrichtet).
      Fand die Erstausbildung im ersten Jahr im Rahmen eines Dienstverhältnisses statt? Ansonsten wären die Kosten Sonderausgaben und der Abzug als Werbungskosten ausdrücklich ausgeschlossen. Das Argument, dass damit später Einkünfte erzielt würden, verfängt nicht mehr.

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        #4
        Ein durchgehendes Vertragsverhältnis mit dem Ausbildungsbetrieb, bei dem der Verzicht auf eine Vergütung im ersten Jahre quasi die Eintrittskarte für das bezahlte Ausbildungsverhältnis ab dem zweiten Jahr ist, wäre in der Tat das zutreffende Argument.

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          #5
          Zitat von multi Beitrag anzeigen

          Fand die Erstausbildung im ersten Jahr im Rahmen eines Dienstverhältnisses statt? Ansonsten wären die Kosten Sonderausgaben und der Abzug als Werbungskosten ausdrücklich ausgeschlossen. Das Argument, dass damit später Einkünfte erzielt würden, verfängt nicht mehr.
          Ich habe eine Ausbildung als Ergotherapeutin absolviert. Da ist es so, dass wir zuerst nicht vergütet wurden, dann kam aber ein Gesetz in Kraft, wo wir nun tariflich entlohnt wurden. Somit wurde die Ausbildung außerhalb eines Dienstverhältnisses in eine Ausbildung innerhalb eines Dienstverhältnisses umgestuft.

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            #6
            ich würde es mit dem Einspruch probieren. Kostet nichts und hat evtl. Chancen.

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              #7
              Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
              ich würde es mit dem Einspruch probieren. Kostet nichts und hat evtl. Chancen.
              das mache ich auch. Besten Dank.

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