Hallo,
ich habe folgende Frage bezüglich der Ausbildungskosten. Das erste Jahr meiner Erstausbildung wurde nich vergütet, erst ab dem zweiten Jahr (ich habe auch eine Lohnsteuer enttrichtet). Für das erste Jahr habe ich die Ausbildungskosten, die über 1000 Euro waren als Werbungskosten in der Anlage N eingegeben (um den Verlustvortrag zu generieren). In meinem Steuerbescheid wurden die Kosten so nicht anerkannt, sondern als Sonderausgaben angesetzt. Gibt es Chancen durch Einspruch doch einen Verlustvortrag zu machen?
ich habe folgende Frage bezüglich der Ausbildungskosten. Das erste Jahr meiner Erstausbildung wurde nich vergütet, erst ab dem zweiten Jahr (ich habe auch eine Lohnsteuer enttrichtet). Für das erste Jahr habe ich die Ausbildungskosten, die über 1000 Euro waren als Werbungskosten in der Anlage N eingegeben (um den Verlustvortrag zu generieren). In meinem Steuerbescheid wurden die Kosten so nicht anerkannt, sondern als Sonderausgaben angesetzt. Gibt es Chancen durch Einspruch doch einen Verlustvortrag zu machen?
Kommentar