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Fehler bei Prüfung von Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen

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    Fehler bei Prüfung von Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    aktuell bin ich versucht, den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen auszufüllen und abzuschicken. Leider erhalte ich bei der Prüfung eine Fehlermeldung, wo ich mir nicht ganz sicher bin, woraus diese erfolgt, bzw. wie diese zu lösen ist.

    Eventuell ein paar Hintergrundinfos zuerst:

    Ich habe mein Gewerbe 08.2020 angemeldet. Dieses Gewerbe habe ich bisher aber nie genutzt und seinerzeit auch keinen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung abgesandt. Nicht zuletzt, weil seinerzeit dieses Corona-Dingen kam.

    Jetzt wollte ich das Gewerbe aber dann doch aufnehmen und habe mich diesbezüglich auch bei einem Steuerberater beraten lassen. Allerdings haben wir den Fragebogen analog ausgefüllt und ich wollte es nun in Elster übertragen.

    Daraus ergeben sich folgende Daten:
    • Beginn der Tätigkeit: 01.03.2023
    • Gründungsart: Neugründung
    • Gründungsdatum: 01.08.2020
    Voraussichtliche Einkünfte
    • 1. Jahr: 2500 Euro
    • 2. Jahr: 5000 Euro
    Summe der Umsätze (geschätzt)
    • 1. Jahr: 10000
    • 2. Jahr: 20000

    Die Kleinunternehmerregelung wird in Anspruch genommen und es wird eine Istversteuerung durchgeführt.

    Die Fehlermeldung bei Prüfung des Formulars lautet nun:

    Der auf einen Jahresgesamtumsatz hochgerechnete voraussichtliche Umsatz im Gründungsjahr übersteigt die Grenze des § 19 Absatz 1 UStG oder es wurde auf die Inanspruchnahme der Kleinunternehmer-Regelung verzichtet. Bitte vervollständigen Sie die Angaben in den Bereichen "Zahllast / Überschuss (geschätzt)" sowie "Soll- / Istversteuerung der Entgelte".
    Ich gehe davon aus, dass der Fehler aus der Diskrepanz von Gründungsdatum und Beginn der Tätigkeit erfolgt. Ich bin mir aber wie gesagt nicht sicher, wie das Problem zu lösen wäre.

    Elster selbst sagt, dass mögliche Fehlerquellen wären:
    • 11 - Gründungsform
    • 18 - Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer
    So richtig weiterhelfen tut mir das aber nicht.

    Eventuell kann mir hier jemand helfen, bzw. mich auf die Lösung stoßen. Ich habe mich selbst auch schon eingelesen und etliche Videos geschaut, aber das Problem trat eben nirgendwo auf, weil es wahrscheinlich in aller Regel nicht vorkommt, dass Gründungsdatum und Beginn der Tätigkeit so weit auseinander liegen.

    Für etwaige Hilfe bedanke ich mich bereits im Voraus!

    Mit beste Grüßen und ein schönes Wochenende!

    #2
    Was wurde denn genau unter Ziff. 18 angegeben? Es müsste ausreichend sein die voraussichtlichen Umsätze im Feld 130 einzutragen und dann den Haken bei 131 zu machen, keine weiteren Angaben.

    Kommentar


      #3
      Ich hänge hier mal einen Screenshot der entsprechenden Seite an, weil es so einfacher ist.

      Ich bin mir, wie gesagt nicht so recht sicher, wo der Fehler liegt.

      elster_1.png
      Angehängte Dateien

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        #4
        Vermutlich düfen in Zeile 130 gar keine Angaben gemacht werden wenn die Kleinunternehmerregelung angewendet werden soll. Das FA braucht diese Angaben ja auch nicht weil keine USt Vorauszahlungen festzusetzen sind.

        Kommentar


          #5
          Wenn das nicht helfen sollte kannst Du immer noch nachträglich Umsatzsteuererklärungen für 2020 bis 2022 abgeben und dort in den Zeilen 33/34 "0" Umsätze erklären.

          Kommentar


            #6
            Also das Entfernen der Angaben in 130 hat leider nicht geholfen, weil er dann meckert, dass dort etwas eingetragen werden muss.

            Screenshot_1.jpg
            Angehängte Dateien

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              #7
              Was mir noch dazu einfällt: Vielleicht rechnet das Programm die 10.000 € Umsatz im Gründungsjahr 2020 von 5 Monaten (ab 01.08.2020) auf 12 Monate hoch, dann sind wir bei 24.000 € und damit über den 22.000 €.

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                #8
                Du hast ja im Gründungsjahr keinen Umsatz erzielt. Wenn Du allerdings von August bis Dezember mit einem Umsatz von 10.000 gerechnet hast, dann ist natürlich keine Kleinunternehmerregelung mehr möglich.

                Genau das steht doch so auch in der Fehlermeldung!

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                  #9
                  Genau so steht es ja auch in der Fehlermeldung:"Der auf einen Jahresgesamtumsatz hochgerechnete voraussichtliche Umsatz im Gründungsjahr übersteigt die Grenze des § 19 Absatz 1 UStG"
                  Zuletzt geändert von Telepeter; 04.03.2023, 13:33.

                  Kommentar


                    #10
                    Die Summe der erwarteten Umsätze muss immer angegeben werden. das ist doch klar.

                    Wenn du als Gründungszeitpunkt mal 01.02.2023 einträgst, was passiert dann ?
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Den 01.02.2023 als Gründungszeitpunkt einzugeben ist wahrscheinlich zielführender als es bei 2020 zu belassen und in Zeile 130 für das Gründungsjahr und das Folgejahr "0" einzugeben.

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                        #12
                        Ich habe den Gründungszeitpunkt mal auf 01.02.2023 gesetzt, wobei das dann natürlich nicht mit der Gewerbeanmeldung übereinstimmt. Das würde demnach funktionieren.

                        Da bleibt aber die Frage, dass der Gründungszeitpunkt dann doch gehörig mit der Gewerbeanmeldung kollidiert. Kann das zu Problemen führen?

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                          #13
                          Dass hier der Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung und der Zeitpunkt der tatsächlichen Aufnahme des Betriebs auseinanderfällt ist aufgrund der Pandemie nachvollziehbar zu erklären. Ich würde darin kein Problem sehen. Wenn es zu einer Rückfrage des FA (das über die Gewerbeanmeldung ja informiert wurde) kommen sollte lässt sich das ja erläutern.

                          Kommentar


                            #14
                            Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
                            Dass hier der Zeitpunkt der Gewerbeanmeldung und der Zeitpunkt der tatsächlichen Aufnahme des Betriebs auseinanderfällt ist aufgrund der Pandemie nachvollziehbar zu erklären. Ich würde darin kein Problem sehen. Wenn es zu einer Rückfrage des FA (das über die Gewerbeanmeldung ja informiert wurde) kommen sollte lässt sich das ja erläutern.
                            Okay, das klingt gut! Dann übermittle ich das erst einmal so!

                            Ich möchte mich vielmals für die zahlreiche Hilfe bedanken. Das hat mir sehr geholfen!

                            Ich wünsche weiterhin ein schönes Wochenende.

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