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Erbengemeinschaft - Einkünfte aus Vermietung nachträglich für 2021 erklären

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    Erbengemeinschaft - Einkünfte aus Vermietung nachträglich für 2021 erklären

    Eine Erbengemeinschaft (Verwandtschaft von mir) hatte je in 2021 und 2022 bis zum Verkauf der Immobilie für einige Monate Einkünfte aus Vermietung. Hierfür muss zunächst eine "Gesonderte und einheitliche Feststellung" von der Erbengemeinschaft erstellt werden, um sodann die Einkünfte (vermindert um Aufwendungen) anteilig in den einzelnen ESt-Erklärungen zu deklarieren. Wie macht man das in Mein Elster, wenn die Steuerbescheide für 2021 längst rechtskräftig sind? Im Internet finde ich dazu nichts, außer Einspruch einlegen, Selbstanzeige, etc.

    Folgende Lösungsvarianten kann ich mir vorstellen:
    - Jeder Erbe gibt in mein Elster eine ESt-Erklärung für 2021 ab, in der als Ergänzung nur noch die anteiligen Mieteinkünfte vermindert um Aufwendungen erklärt werden. Entsprechende Erläuterungen erfolgen unter "Ergänzende Angaben". Ist das so möglich?

    - Wenn die vorstehende Variante nicht geht, könnte man die Einkünfte formlos mit dem Formular "Sonstige Nachricht an das Finanzamt" angeben, mit dem Bescheid für die Feststellungserklärung als Anlage. Nicht sehr elegant, aber wäre das zulässig?

    Zusätzlicher Hinweis: Die noch nicht erfolgte Erstellung der Feststellungserklärung verzögert sich aufgrund von Problemen (fehlende Angaben zu Kontoposten und fehlende Dokumente)
    mit dem Testamentsvollstrecker (TV), die hier nicht weiter ausgeführt werden sollen.
    SCJ timote
    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

    #2
    In der Feststellungserklärung müssen Angaben zu den Beteiligten und deren Anteilen gemacht werden. Dort werden die Einkünfte ermittelt

    und aufgeteilt. Die Einkommensteuerbescheide der Beteiligten für 2021 werden von Amts wegen geändert. Wenn der Anteil jedes Einzelnen

    am Überschuss bereits feststeht und für die Erbengemeinschaft eine Steuernummer vergeben wurde, kann man natürlich den jeweiligen

    Überschussanteil bereits jetzt nacherklären. Dazu gibt es in der Anlage V die Zeile 25. Aus den Formularen hier lässt sich ein PDF

    erzeugen, das man an eine Sonstige Nachricht anhängen kann: https://www.finanzamt.bayern.de/Info...hp?n=034032_21
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Die Feststellungserklärung für 2022 kann sowieso erst ab Ende März 2023 erstellt werden, weil das Formular in Elster erst dann bereit gestellt wird. Die 2021er Erklärung kann unter Steuernummer "neu" schon erfolgen.

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        #4
        Die 2021er Erklärung kann unter Steuernummer "neu" schon erfolgen.
        Scheinbar gehen noch Zahlen ab, die der Testamentsvollstrecker liefern müsste. Ich lasse mir vorab immer eine Steuernummer geben,

        dann kann ich auch so etwas wie eine Empfangsvollmacht hochladen. Ohne Steuernummer geht das nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Die Einkommensteuerbescheide der Beteiligten für 2021 werden von Amts wegen geändert.
          Also müssen die Erben nach Abgabe der Feststellungserklärung und Erhalt der Bescheide nicht mehr zwingend was tun, weil es von Amts wegen geschieht. Ergänzung: Bezieht sich auf Jahr 2021. Danke für deine Erläuterungen.
          Zuletzt geändert von timote; 05.03.2023, 15:24. Grund: Ergänzung
          SCJ timote
          Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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            #6
            Zitat von timote Beitrag anzeigen
            Also müssen die Erben nach Abgabe der Feststellungserklärung und Erhalt der Bescheide nicht mehr zwingend was tun, weil es von Amts wegen geschieht. .
            So ist es. Ich würde mir nur schon mal Vollmachten von den anderen Miterben geben lassen damit das geregelt ist und hinterher keiner meckert wenn sein persönlicher Steuerbescheid aufgrund des Feststellungsbescheides geändert wird.

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