Eine Erbengemeinschaft (Verwandtschaft von mir) hatte je in 2021 und 2022 bis zum Verkauf der Immobilie für einige Monate Einkünfte aus Vermietung. Hierfür muss zunächst eine "Gesonderte und einheitliche Feststellung" von der Erbengemeinschaft erstellt werden, um sodann die Einkünfte (vermindert um Aufwendungen) anteilig in den einzelnen ESt-Erklärungen zu deklarieren. Wie macht man das in Mein Elster, wenn die Steuerbescheide für 2021 längst rechtskräftig sind? Im Internet finde ich dazu nichts, außer Einspruch einlegen, Selbstanzeige, etc.
Folgende Lösungsvarianten kann ich mir vorstellen:
- Jeder Erbe gibt in mein Elster eine ESt-Erklärung für 2021 ab, in der als Ergänzung nur noch die anteiligen Mieteinkünfte vermindert um Aufwendungen erklärt werden. Entsprechende Erläuterungen erfolgen unter "Ergänzende Angaben". Ist das so möglich?
- Wenn die vorstehende Variante nicht geht, könnte man die Einkünfte formlos mit dem Formular "Sonstige Nachricht an das Finanzamt" angeben, mit dem Bescheid für die Feststellungserklärung als Anlage. Nicht sehr elegant, aber wäre das zulässig?
Zusätzlicher Hinweis: Die noch nicht erfolgte Erstellung der Feststellungserklärung verzögert sich aufgrund von Problemen (fehlende Angaben zu Kontoposten und fehlende Dokumente) mit dem Testamentsvollstrecker (TV), die hier nicht weiter ausgeführt werden sollen.
Folgende Lösungsvarianten kann ich mir vorstellen:
- Jeder Erbe gibt in mein Elster eine ESt-Erklärung für 2021 ab, in der als Ergänzung nur noch die anteiligen Mieteinkünfte vermindert um Aufwendungen erklärt werden. Entsprechende Erläuterungen erfolgen unter "Ergänzende Angaben". Ist das so möglich?
- Wenn die vorstehende Variante nicht geht, könnte man die Einkünfte formlos mit dem Formular "Sonstige Nachricht an das Finanzamt" angeben, mit dem Bescheid für die Feststellungserklärung als Anlage. Nicht sehr elegant, aber wäre das zulässig?
Zusätzlicher Hinweis: Die noch nicht erfolgte Erstellung der Feststellungserklärung verzögert sich aufgrund von Problemen (fehlende Angaben zu Kontoposten und fehlende Dokumente) mit dem Testamentsvollstrecker (TV), die hier nicht weiter ausgeführt werden sollen.
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