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Abfindung wie besteuern

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    #16
    Zitat von McFlyKevin Beitrag anzeigen
    Komplett nutzloser Beitrag!!
    Was bringt der?
    Es bringt noch weniger, hier einen auf dumm zu machen, sich von den Leuten erklären zu lassen, wie Abfindungen besteuert werden, und dann damit raus zu rücken, dass man seine Hausaufgaben nicht machen will. Und wenn du die Wahrheit nicht vertragen kannst, setz mich auf Ignore.

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      #17
      Die anderen haben mir Tipps gegeben, du nicht, warum soll ich dich ignorieren, Sie sind eine Dramaqueen, kaufen Sie sich ein OB
      Wenn Sie ein tipp haben wie ich mehr steuern bekomme gerne, wenn nicht dann bleiben lassen

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        #18
        Zitat von McFlyKevin Beitrag anzeigen
        Die anderen haben mir Tipps gegeben, du nicht, warum soll ich dich ignorieren, Sie sind eine Dramaqueen, kaufen Sie sich ein OB
        Wenn Sie ein tipp haben wie ich mehr steuern bekomme gerne, wenn nicht dann bleiben lassen
        Ich bezweifle, dass es dir in irgendeiner Art und Weise zusteht, Spekulationen über mein Geschlecht anzustellen oder du mir zu sagen hast, was ich bleiben lassen muss.

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          #19
          McFlyKevin.

          du hast offenbar nicht begriffen, dass du hier in einem Anwenderforum für die elektronische Steuererklärung unterwegs bist.

          Hier muss niemand deine Fragen in deinem Sinn beantworten. Hier gibt es keine Tipps für Steueroptimierung, sondern nur Ausfüllhilfe

          zu den Formularen. Wenn du dich weiter so aufführst, schließe ich dieses Thema. Ich kann dich auch sperren, wenn du dich nicht an

          die Regeln des Forums hältst.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #20
            Zitat von McFlyKevin Beitrag anzeigen
            wenn es nicht ermäßigt ist, wie bekomme ich es ermäßigt?
            Das ist hier kein Steuerberatungsforum. Wenn es konkrete Sachverhalte gibt, die rechtlich geklärt sind, dann kannst Du hier Hilfe erwarten, was die Eintragungen betrifft. Dazu müsstest Du natürlich Deine Lohnsteuerbescheinigung kennen.
            Die Fragestellung mit wenn, um sich jede denkbare Konstellation erklären zu lassen, geht ein bisschen zu weit!

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              #21
              Ich habe einen Satz wieder gelöscht, weil ich die Seite 2 der Beiträge, insbesondere Beitrag # 17 nicht gesehen habe. Zur EInhaltung der Forumsregeln hat Charlie24 ja schon das Notwendige gesagt.

              Hier nun der Rest meines ürsprünglichen Textes:

              Die korrekte Versteuerung von Abfindungen scheint nicht ganz trivial zu sein. In meinem eigenen Fall haben die zuständigen Fachleute des Bereichs Personalabrechnung über mehrere Monate und wechselnde Lohnsteuerbescheinigungen hinweg daran herumgedoktert und herumkorrigiert, und das Finanzamt hatte dann auch noch Rückfragen.

              @McFlyKevin:
              Ich habe angerufen, dass Finanzamt hat alle daten warum soll ich die eintragen
              Wenn das Finanzamt tatsächlich aus der Bescheinigung die Höhe der Abfindung kennt und diese unter der richtigen Ziffer der Bescheinigung eingetragen ist, dann sollte auch die Besteuerung korrekt erfolgen.
              Deine Frage nach dem Anwalt: Den würde ich wohl eher nach einem zu Unrecht abgelehnten Einspruch einschalten. Ein Steuerberater könnte eine sinnvolle Alternative sein.

              Auf jeden Fall solltest du entsprechend der Erläuterungen von Charlie24 deine Lohnsteuerbescheinigung überprüfen. Dass kann dir hier keiner abnehmen.
              Zuletzt geändert von timote; 10.03.2023, 01:27.
              SCJ timote
              Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

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                #22
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Wenn die Abfindung ermäßigt besteuert wurde, ist sie unter Nummer 10 der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen, wenn nicht,

                dann sollte sie unter Nummer 19 der Lohnsteuerbescheinigung stehen. Ohne einen der Einträge kann weder Mein ELSTER noch

                das Finanzamt erkennen, dass eine Abfindung bezahlt wurde.
                Es steht leider nicht in 10 ;(
                Wie kann ich beantragen das es in 10 steht?

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                  #23
                  Wie kann ich beantragen das es in 10 steht?
                  Das kann man nicht beantragen. Wenn der AG die Abfindung nicht ermäßigt versteuert hat, dann ist das eben so.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #24
                    Kann das ein Anwalt machen?

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                      #25
                      Was willst Du denn damit erreichen ? Das Finanzamt ist nicht daran gebunden, was der Arbeitgeber macht, sondern entscheidet selbst und ist Letztentscheider. Selbst wenn Du Deinen Arbeitgeber dazu bringen kannst, kann das Finanzamt immer noch sagen, dass es nicht stimmt. Abgesehen davon gibt es auch -wenige- Fälle, in denen Dir die ermäßigte Besteuerung gar nichts bringt, weil die Steuer unermäßigt genauso hoch wäre wie ermäßigt. Daher wende Dich an einen steuerlichen Berater Deines Vertrauens. Vom Thema Elster sind wir hier schon weg !
                      Schönen Gruß

                      Picard777

                      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                        #26
                        Hallo, das Finanzamt hat mir ein Brief gesendet

                        Laut der elekt. Lohnsteuerbescheinigung haben Sie ermäßigte besteuerte Entschädigung erhalten. Um überprüfen zu können, ob die Anwendungen der Steuerermäßigungen nach § 23 Abs 1 Estg zutreffend ist, werden folgende Belege bzw. Angaben benötigt.

                        Fall der Entschädigung: Unterlagen zur Berechnung, Arbeitsvertrag.
                        Warum brauchen die das alles, wenn es schon in der elek. Steuererklärung übermittelt wurde? Woher bekomme ich die Unterlagen zur Berechnung, ich hab keine Ahnung wie das berechnet wurde
                        Zuletzt geändert von McFlyKevin; 27.03.2023, 20:25.

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                          #27
                          Weil das FA prüfen will/muss ob die Angaben in der Lohnsteuerbescheinigung korrekt sind.
                          Die Unterlagen bekommst du von deinem Arbeitgebner bzw. müsstest du diese schon längst haben.
                          Eine Abfindung erhält man ja nur im Rahmen einer Kündigung oder vorzeitigem Ruhestand aus betrieblichen Gründen. Dazu müsstest du eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag haben, wo auch der Anspruch auf eine Abfindung und deren Höhe geregelt ist.

                          Zitat von McFlyKevin Beitrag anzeigen
                          Hallo, das Finanzamt hat mir ein Brief gesendet

                          Laut der elekt. Lohnsteuerbescheinigung haben Sie ermäßigte besteuerte Entschädigung erhalten. Um überprüfen zu können, ob die Anwendungen der Steuerermäßigungen nach § 23 Abs 1 Estg
                          Wenn das so im Schreiben des FA steht, dann hatte da jemand eine ganz miesen Tag und sich in der Hausnummer geirrt. § 34 und § 24 EStG wäre zutreffender gewesen.
                          Vor allem wieso sagt das FA, dass die Abfindung ermäßigt besteuert wurde lt. LStB und der TE sagt, der AG hat nicht ermäßigt besteuert?
                          Irgend etwas passt hier nicht...
                          Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 28.03.2023, 10:25.
                          Mit freundlichen Grüßen

                          Beamtenschweiß
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                            #28
                            Wenn du die ermäßigte Besteuerung haben willst, must du dem FA die Unterlagen (z.B. Kündigung, Abfindungsregelung) deines Arbeitgebers einreichen. Wenn nicht, kannst du es auch lassen.

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                              #29
                              Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigen
                              Vor allem wieso sagt das FA, dass die Abfindung ermäßigt besteuert wurde lt. LStB und der TE sagt, der AG hat nicht ermäßigt besteuert?
                              Der TE schrieb aber auch, dass er noch nicht dazu gekommen sei, sich seine LStB anzuschauen. Insofern würde ich auf Aussagen aus dieser Richtung nicht allzu viel Gewicht legen.

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