Zitat von McFlyKevin
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Keine Ankündigung bisher.
Abfindung wie besteuern
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Zitat von McFlyKevin Beitrag anzeigenDie anderen haben mir Tipps gegeben, du nicht, warum soll ich dich ignorieren, Sie sind eine Dramaqueen, kaufen Sie sich ein OB
Wenn Sie ein tipp haben wie ich mehr steuern bekomme gerne, wenn nicht dann bleiben lassen
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McFlyKevin.
du hast offenbar nicht begriffen, dass du hier in einem Anwenderforum für die elektronische Steuererklärung unterwegs bist.
Hier muss niemand deine Fragen in deinem Sinn beantworten. Hier gibt es keine Tipps für Steueroptimierung, sondern nur Ausfüllhilfe
zu den Formularen. Wenn du dich weiter so aufführst, schließe ich dieses Thema. Ich kann dich auch sperren, wenn du dich nicht an
die Regeln des Forums hältst.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von McFlyKevin Beitrag anzeigenwenn es nicht ermäßigt ist, wie bekomme ich es ermäßigt?
Die Fragestellung mit wenn, um sich jede denkbare Konstellation erklären zu lassen, geht ein bisschen zu weit!
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Ich habe einen Satz wieder gelöscht, weil ich die Seite 2 der Beiträge, insbesondere Beitrag # 17 nicht gesehen habe. Zur EInhaltung der Forumsregeln hat Charlie24 ja schon das Notwendige gesagt.
Hier nun der Rest meines ürsprünglichen Textes:
Die korrekte Versteuerung von Abfindungen scheint nicht ganz trivial zu sein. In meinem eigenen Fall haben die zuständigen Fachleute des Bereichs Personalabrechnung über mehrere Monate und wechselnde Lohnsteuerbescheinigungen hinweg daran herumgedoktert und herumkorrigiert, und das Finanzamt hatte dann auch noch Rückfragen.
@McFlyKevin:Ich habe angerufen, dass Finanzamt hat alle daten warum soll ich die eintragen
Deine Frage nach dem Anwalt: Den würde ich wohl eher nach einem zu Unrecht abgelehnten Einspruch einschalten. Ein Steuerberater könnte eine sinnvolle Alternative sein.
Auf jeden Fall solltest du entsprechend der Erläuterungen von Charlie24 deine Lohnsteuerbescheinigung überprüfen. Dass kann dir hier keiner abnehmen.Zuletzt geändert von timote; 10.03.2023, 01:27.SCJ timote
Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenWenn die Abfindung ermäßigt besteuert wurde, ist sie unter Nummer 10 der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen, wenn nicht,
dann sollte sie unter Nummer 19 der Lohnsteuerbescheinigung stehen. Ohne einen der Einträge kann weder Mein ELSTER noch
das Finanzamt erkennen, dass eine Abfindung bezahlt wurde.
Wie kann ich beantragen das es in 10 steht?
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Wie kann ich beantragen das es in 10 steht?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Was willst Du denn damit erreichen ? Das Finanzamt ist nicht daran gebunden, was der Arbeitgeber macht, sondern entscheidet selbst und ist Letztentscheider. Selbst wenn Du Deinen Arbeitgeber dazu bringen kannst, kann das Finanzamt immer noch sagen, dass es nicht stimmt. Abgesehen davon gibt es auch -wenige- Fälle, in denen Dir die ermäßigte Besteuerung gar nichts bringt, weil die Steuer unermäßigt genauso hoch wäre wie ermäßigt. Daher wende Dich an einen steuerlichen Berater Deines Vertrauens. Vom Thema Elster sind wir hier schon weg !Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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Hallo, das Finanzamt hat mir ein Brief gesendet
Laut der elekt. Lohnsteuerbescheinigung haben Sie ermäßigte besteuerte Entschädigung erhalten. Um überprüfen zu können, ob die Anwendungen der Steuerermäßigungen nach § 23 Abs 1 Estg zutreffend ist, werden folgende Belege bzw. Angaben benötigt.
Fall der Entschädigung: Unterlagen zur Berechnung, Arbeitsvertrag.
Warum brauchen die das alles, wenn es schon in der elek. Steuererklärung übermittelt wurde? Woher bekomme ich die Unterlagen zur Berechnung, ich hab keine Ahnung wie das berechnet wurdeZuletzt geändert von McFlyKevin; 27.03.2023, 20:25.
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Weil das FA prüfen will/muss ob die Angaben in der Lohnsteuerbescheinigung korrekt sind.
Die Unterlagen bekommst du von deinem Arbeitgebner bzw. müsstest du diese schon längst haben.
Eine Abfindung erhält man ja nur im Rahmen einer Kündigung oder vorzeitigem Ruhestand aus betrieblichen Gründen. Dazu müsstest du eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag haben, wo auch der Anspruch auf eine Abfindung und deren Höhe geregelt ist.
Zitat von McFlyKevin Beitrag anzeigenHallo, das Finanzamt hat mir ein Brief gesendet
Laut der elekt. Lohnsteuerbescheinigung haben Sie ermäßigte besteuerte Entschädigung erhalten. Um überprüfen zu können, ob die Anwendungen der Steuerermäßigungen nach § 23 Abs 1 Estg
Vor allem wieso sagt das FA, dass die Abfindung ermäßigt besteuert wurde lt. LStB und der TE sagt, der AG hat nicht ermäßigt besteuert?
Irgend etwas passt hier nicht...Zuletzt geändert von Beamtenschweiß; 28.03.2023, 10:25.Mit freundlichen Grüßen
Beamtenschweiß
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Zitat von Beamtenschweiß Beitrag anzeigenVor allem wieso sagt das FA, dass die Abfindung ermäßigt besteuert wurde lt. LStB und der TE sagt, der AG hat nicht ermäßigt besteuert?
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