Ich habe Einnahmen aus zwei „ freiberuflichen“ Tätigkeiten (Mitglied Kommunalparlament + Mitglied Aufsichtsrat). Bisher habe ich beide immer mit einer EÜR erklärt. Nun schrieb mir das FA, dass ich die Einnahmen aus der kommunalen Tätigkeit mit der Anlage S erklären soll. Jetzt habe ich gesehen, dass ich dann keine Fahrtkosten geltend machen kann. Wie löse ich das Problem? Vielleicht hat jemand Erfahrung damit. Wird eigentlich bei einer EÜR automatisch eine Anlage S erzeugt?
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Keine Ankündigung bisher.
Zusammenhang Anlage S und EÜR
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Nein, das sind zwei unterschiedliche Dinge.
In einer EÜR schreibst du sinngemäß rein "happich 100 Euro eingenommen und 30 Euro für Reisekosten und 10 Euro für Porto ausgegeben, macht unterm Strich 60 Euro, was für mich übrigbleibt".
Und je nachdem, ob's eine selbstständige Tätigkeit oder ein Gewerbe ist, überträgst du diese 60 Euro dann (als einen einzigen Betrag) in die Anlage S oder G zu deiner Einkommensteuererklärung.
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Ich habe den Gewinn in Zeile 11 geschrieben. Ich denke ist auch egal!??Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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