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Zusammenhang Anlage S und EÜR

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    Zusammenhang Anlage S und EÜR

    Ich habe Einnahmen aus zwei „ freiberuflichen“ Tätigkeiten (Mitglied Kommunalparlament + Mitglied Aufsichtsrat). Bisher habe ich beide immer mit einer EÜR erklärt. Nun schrieb mir das FA, dass ich die Einnahmen aus der kommunalen Tätigkeit mit der Anlage S erklären soll. Jetzt habe ich gesehen, dass ich dann keine Fahrtkosten geltend machen kann. Wie löse ich das Problem? Vielleicht hat jemand Erfahrung damit. Wird eigentlich bei einer EÜR automatisch eine Anlage S erzeugt?

    #2
    Eine Anlage S wird nicht automatisch erzeugt. Das Ergebnis der EÜR wird in die Anlage S übertragen. Die kommunale Tätigkeit ist zumindest teilweise steuerfrei, § 3 Nr. 12. Insoweit können auch Ausgaben nur geltend gemacht werden, wenn sie die steuerfreien beträge übersteigen.

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      #3
      Nein, das sind zwei unterschiedliche Dinge.

      In einer EÜR schreibst du sinngemäß rein "happich 100 Euro eingenommen und 30 Euro für Reisekosten und 10 Euro für Porto ausgegeben, macht unterm Strich 60 Euro, was für mich übrigbleibt".

      Und je nachdem, ob's eine selbstständige Tätigkeit oder ein Gewerbe ist, überträgst du diese 60 Euro dann (als einen einzigen Betrag) in die Anlage S oder G zu deiner Einkommensteuererklärung.

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        #4
        Danke, das heißt ich muss z.B. die 60€ manuell in die Anlage S eintragen? Elster überträgt das nicht von EÜR in Anlage S

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          #5
          Genauso ist das.
          Schönen Gruß

          Picard777

          P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

          Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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            #6
            Ich habe es jetzt so gemacht wie ihr gesagt habt:
            Kommunale Tätigkeit nur in Anlage S eingetragen!
            Verwaltungsrat in S eingetragen und dazu EÜR ausgefüllt.
            Jetzt habe ich gesehen, dass da noch die Zeilen 45, 46, 47 sind. Was kommt da rein??

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              #7
              Wenn das die letzten zeilen auf Seite 2 der Anlage S sind, ist das quasi die Gewinnermittlung. Gesamteinnahmen-steuerfrei=Gewinn für Zeile 4.

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                #8
                Ich habe den Gewinn in Zeile 11 geschrieben. Ich denke ist auch egal!??

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                  #9
                  Ich habe den Gewinn in Zeile 11 geschrieben. Ich denke ist auch egal!??
                  Für den Gewinn als Verwaltungsrat (Aufsichtsrat) wäre eigentlich die Zeile 10 der Anlage S vorgesehen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Danke Charlie24, die habe ich da reingeschrieben. Den „Gewinn“ aus der Kommunalparlamentstätigkeit habe ich in Zeile 11 geschrieben

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