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Wie kann man die 50% Arbeits-/ Privatnutzung der Arbeitsmittel hinweisen?

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    Wie kann man die 50% Arbeits-/ Privatnutzung der Arbeitsmittel hinweisen?

    In der Anlage N, im Anteil "11 - Aufwendungen für Arbeitsmittel" gibt es eine Liste der Arbeitsmittel, die ich für meine Arbeit verwende. Ich habe schon einen Beleg mit der Summe meines Arbeitsmittels beigelegt, und ich bin mit 50% als Arbeits- und Privatnutzung einverstanden. Wie kann man das in der Elsterbenutzeroberfläche auswählen? Dort gibt es keinen "checkbox" oder anderes Steuerelement dafür. Ich möchte mit Fananzamt umsonst nicht korrespondieren, und möchte sofort zeigen, dass ich mit 50% Privatnutzung zustimme.


    image.png

    #2
    Dann schreib im Textfeld den Gesamtpreis rein, dahinter in Klammern 50% und bei den Euro-Angaben den halben Preis.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hinter Tastatur in Klammern 50% beruflicher Anteil schreiben ist zu einfach gedacht?

      PS: Charlie war schneller, und natürlich muss man die 50% auch selbst rechnen.
      Wie auch die Verknüpfung mit Fotos von Belegen nur für einen selbst ist, die werden nicht automatisch übermittelt.
      Zuletzt geändert von multi; 12.03.2023, 13:35.

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        #4
        Danke euch beide. Also, so geht es richtig?


        Art der Arbeitsmittel:

        Tastatur 11,49 Euro (50%)


        Betrag:

        6

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          #5
          Genauso machst du das.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            In anderen Themen sagt man manchmal, dass es genug ist, die volle Summen einfach zu hinweisen. Dann ohne Nachweis zählt Finanztamt das wie 50% (oder 20% in anderen Situationen):

            Ansonsten werden Telefon/Internetkosten von den FAs auch mit max 20% der Gesamtkosten aber maximal 20 € im Monat akzeptiert, soweit die berufliche Nutzung des privaten Anschlusses glaubhaft ist.
            Oder in diesem Fall bekomme ich einen Brief von Finanztamt, auf dem ich antworten muss, ob ich mit der teilweisigen Rücksichtnahme einverstanden bin?
            Zuletzt geändert von ms5567; 12.03.2023, 14:08.

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              #7
              Irgendwie verstehe ich den Zusammenhang zwischen PC-Arbeitsmittel und Telefonkosten nicht.

              Wenn du viel willst, schreibst du Tastatur (50% beruflicher Anteil von 11,49) und 6 Euro hin. Kein Bearbeiter, wenn die Erklärung denn überhaupt von einem solchen angeschaut wird, wird mehr als 10 Sekunden über so einen Posten nachdenken, und das ist gut so. Erst Recht wird er wegen so einem Blödsinn keinen Brief schreiben. Wenn er den Posten in der Höhe nicht glaubt, kürzt er einfach und schreibt in die Erläuterungen des Bescheides, warum er das macht.

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                #8
                Wenn er den Posten in der Höhe nicht glaubt, kürzt er einfach und schreibt in die Erläuterungen des Bescheides, warum er das macht.
                Und dann kann ich, zum Beispiel, die Rechnungen als Nachweis zu Finanzamt senden? Auch über Elster - als verknüpfte Belege?

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                  #9
                  Und dann kann ich, zum Beispiel, die Rechnungen als Nachweis zu Finanzamt senden? Auch über Elster - als verknüpfte Belege?
                  Wenn das Finanzamt wirklich Belege sehen will, kann man die als PDF einscannen und über die Belegnachreichung hochladen.

                  https://www.elster.de/eportal/formul...egnachreichung
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Wenn das Finanzamt wirklich Belege sehen will, kann man die als PDF einscannen und über die Belegnachreichung hochladen.
                    Da der Beleg für die Tastatur mit der Erklärung verknüpft wurde, müsste er in der "Elster-Beleg-Cloud" gelandet sein, und es soll doch möglich sein, Belege aus der Beleg-Cloud bei der Belegnachreichung auszuwählen, so dass neuerliches Scannen und Hochladen entfällt.

                    Probieren werde ich das aber nicht freiwillig, bisher hat mich an der Beleg-Cloud nichts so sehr angesprochen, dass mir das Spielen damit Spaß machen würde.

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