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MeinElster:Anlage Kind;volljähriger Sohn mit Ende Ausbildung 07.22;Zeile 16 bis 23

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    MeinElster:Anlage Kind;volljähriger Sohn mit Ende Ausbildung 07.22;Zeile 16 bis 23

    Guten Tag,

    es geht um die Anlage Kind für meinen jüngsten Sohn (geb. 2002). Er hat 2019 eine Ausbildung begonnen und am 31.07.2022 beendet. Ich war kindergeldberechtigt bis 31.07.2022 laut Bescheid Familienkasse ( und ausgezahltem Kindergeld....). Allgemeines: Eheleute gemeinsam veranlagt, Steuerklasse III und V. Ältester Sohn noch ganzjährig in Ausbildung in 2022.

    Ich habe in Zeile 16 die Ausbildungzeit vom 01.01.bis 31.07. mit Ausbildungsbetrieb und Abschlussprüfungsdatum in der Erläuterung erfasst.

    Jetzt geht´s los: muss ich in Zeile 16 bereits die Erwerbstätigkeit des Sohnes ab 01.08. eintragen (damit die beiden Zeiträume zusammen ein volles Jahr ergeben)? Oder erst in Zeile 23 und Vermerk der Erwerbstätigkeit mit den Einzelangaben?

    Aber es geht ja noch weiter mit Zeile 20: "Das Kind hat bereits eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen?" Ich habe "JA" angegeben, da lt. Elster Erläuterung (Eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium sind dann abgeschlossen, wenn sie das Kind zur Aufnahme eines Berufs befähigen.) hier aus meiner Sicht ein "JA" erforderlich ist.
    Oder muss ich hier noch nichts eintragen, da die Ausbildung ja erst im Laufe des Jahres 2022 beendet wurde? Die Frage hört sich vielleicht blöd an, aber die Angaben beziehen sich auf ein volles Jahr und in diesem Jahr war ja der Wechsel von Ausbildung zu Erwerbstätigkeit. Bis 31.07. würde ich NEIN eintragen, ab 01.08. ein JA.......
    Wird bei einem JA das komplette Jahr "aberkannt" oder erkennt das Programm bzw. das Finanzamt den Teilzeitraum 01.01 bis 31.07.für 2022 noch an?

    Weitere Eintragung in Zeile 21 (erwerbstätig) JA (ab 01.08.22)
    Zeile 22 NEIN
    Zeile 23 wieder ein "JA" mit Einzelangaben Zeitraum 01.08.-31.12. mit 40 Wochenstunden, weil ja Zeile 21 mit JA beantwortet.

    Habe ich das so korrekt ausgefüllt und erkennt das Programm in der Berechnung die anteilige Ausbldungszeit auch korrekt an ?
    n der Prüfung ist alles korrekt und lt. Steuerberechnung bekomme ich aber "nur" minimal etwas zurück. In den Vorjahren war das durchaus mehr (>900 Euro).

    Für den ältesten Sohn wird "Freibeträge für das am XX.XX.2000 geborene Kind" bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens erkannt (-8.548€). Für den jüngsten Sohn aber steht nichts mehr drin. In der Berechnung der Kirchensteuer und Soli werden lt. Berechnung aber wieder Freibeträge für 2 Kinder zu Grunde gelegt.
    Bei der Berechnung der Einkommenssteuer wird der Freibetrag für den ältesten Sohn abgezogen und bei der festzusetzenden Einkommensteuer dann wieder in voller Höhe das gezahlte Kindergeld inkl. Kinderbonus hinzugerechnet. Das hatte ich so in der Vergangenheit noch nicht.

    Habe ich nun alles richtig ausgefüllt, bzw. was muss in Zeile 16 Anlage alles rein....
    Ich will wegen dieser einen Anlage nicht beim Stb antanzen ....

    Vielen Dank für Eure Unterstützung. Ich hoffe, der eine oder die andere kann mein Problem nachvollziehen.
    Man will ja nichts falsch machen.

    Beste Grüße
    Fanthomas

    #2
    Für den ältesten Sohn wird "Freibeträge für das am XX.XX.2000 geborene Kind" bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens erkannt (-8.548€).
    Die Günstigerprüfung zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag erfolgt für jedes Kind einzeln. Ist sie erfolgreich, erhöht sich die Einkommensteuer

    um den Kindergeldanspruch für dieses Kind.

    In der Berechnung der Kirchensteuer und Soli werden lt. Berechnung aber wieder Freibeträge für 2 Kinder zu Grunde gelegt.
    Das ist korrekt, bei den Zuschlagsteuern wird nicht gezwölftelt, man erhält den Jahresfreibetrag, auch wenn der Kindergeldanspruch unterjährig wegfällt.

    Den Rest müsste ich mir erst ansehen. Die zutreffende Steuerberechnung spricht aber zunächst für die Richtigkeit der Einträge.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3


      Jetzt geht´s los: muss ich in Zeile 16 bereits die Erwerbstätigkeit des Sohnes ab 01.08. eintragen (damit die beiden Zeiträume zusammen ein volles Jahr ergeben)?

      Nein in Zeile 16 kommt nur der Ausbildungszeitraum für den Kindergeld bezogen wurde.


      Oder erst in Zeile 23 und Vermerk der Erwerbstätigkeit mit den Einzelangaben?

      In Zeile 23 kommt gar nichts. Angaben sind nur für den Zeitraum des Kindergeldbezugs zu machen.


      Aber es geht ja noch weiter mit Zeile 20: "Das Kind hat bereits eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen?" Ich habe "JA" angegeben, da lt. Elster Erläuterung (Eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium sind dann abgeschlossen, wenn sie das Kind zur Aufnahme eines Berufs befähigen.) hier aus meiner Sicht ein "JA" erforderlich ist.
      Oder muss ich hier noch nichts eintragen, da die Ausbildung ja erst im Laufe des Jahres 2022 beendet wurde? Die Frage hört sich vielleicht blöd an, aber die Angaben beziehen sich auf ein volles Jahr und in diesem Jahr war ja der Wechsel von Ausbildung zu Erwerbstätigkeit. Bis 31.07. würde ich NEIN eintragen, ab 01.08. ein JA.......

      Angaben sind immer nur für die Zeit des Kindergeldbezugs zu machen, also bis 31.07.2022. Die Frage zielt darauf ab, ob VOR der Ausbildung, die zum Kindergeldbezug geführt hat, schon eine Ausbildung absolviert wurde. Antwort also NEIN.


      Wird bei einem JA das komplette Jahr "aberkannt" oder erkennt das Programm bzw. das Finanzamt den Teilzeitraum 01.01 bis 31.07.für 2022 noch an?

      Grundsätzlich ist es so, dass mit jahresanteiligen Bezugszeiträumen nur dann gerechnet wird, wenn sich der Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuer günstiger auswirkt als das Kindergeld, also nur bei verhältnismäßig hohen Einkommen. Bei der Kirchensteuer und beim Solidaritätszuschlag gibt es den Kinderferibetrag immer für das ganze Jahr, selbst wenn nur 1 Monat Kindergeld bezogen wurde.


      Weitere Eintragung in Zeile 21 (erwerbstätig) JA (ab 01.08.22)
      Zeile 22 NEIN
      Zeile 23 wieder ein "JA" mit Einzelangaben Zeitraum 01.08.-31.12. mit 40 Wochenstunden, weil ja Zeile 21 mit JA beantwortet.


      In Zeile 21-23 muss gar nichts eingetragen werden, da während des Bezugszeitraumes keine Erwerbstätigkeit vorlag.



      Habe ich das so korrekt ausgefüllt und erkennt das Programm in der Berechnung die anteilige Ausbldungszeit auch korrekt an ?
      In der Prüfung ist alles korrekt und lt. Steuerberechnung bekomme ich aber "nur" minimal etwas zurück. In den Vorjahren war das durchaus mehr (>900 Euro).

      Wenn das so eingegeben wird sollte das Programm korrekt rechnen. Vergleiche von Erstattungsbeträgen hinken immer, weil sie das Ergebnis von vielen Faktoren sind.


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        #4
        Ich habe mir die Anlage Kind inzwischen angesehen. In Zeile 20 ist Nein auszuwählen, sonst ist da nichts weiter auszufüllen.

        Wie von Telepeter bereits beschrieben. An der Steuerberechnung muss sich aber deswegen nichts ändern.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen herzlichen Dank an Charlie24 und an Telepeter !!!! Ihr habt mir sehr geholfen! Beste Grüße!

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            #6
            Danke auch von mir Charlie24 und Telepeter !
            Das habe ich auch nicht verstanden und lange was dazu gesucht und bis jetzt nix genaues gefunden. Das könnte in Elster wirklich besser beschrieben werden, da ja fast alle die Ausbildung in der Mitte des Jahres beenden.Da fehlt eindeutig ein genauerer Hinweis zu dem Thema.

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              #7
              Hallo in die Runde, ich komme auch mal zu diesem Thema. Mein Sohn hat zu Ende Jan 2023 seine Ausbildung beendet und ist danach voll berufstätig. Ich habe jetzt auch bei der Anlage Kind Punkt 3, Ausbildung, den Zeitraum 01.01-31.01 für die Ausbildung angeben, danach war ja diese Abgeschlossen. Bei der Prüfung der Steuererklärung kommt aber die Fehlermeldung zum Zeitraum / Erläuterungen zum Berücksichtigungszeitraum. Da er ja ab 01.02 voll berufstätig ist und für 2023 dann auch eine eigene Erklärung abgibt, kann ich doch keine weiteren Angaben für das Jahr machen, oder habe ich da einen Denkfehler? Leider gibt es bei Elster dazu keine Erklärung. Mfg Madi

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