Guten Tag,
es geht um die Anlage Kind für meinen jüngsten Sohn (geb. 2002). Er hat 2019 eine Ausbildung begonnen und am 31.07.2022 beendet. Ich war kindergeldberechtigt bis 31.07.2022 laut Bescheid Familienkasse ( und ausgezahltem Kindergeld....). Allgemeines: Eheleute gemeinsam veranlagt, Steuerklasse III und V. Ältester Sohn noch ganzjährig in Ausbildung in 2022.
Ich habe in Zeile 16 die Ausbildungzeit vom 01.01.bis 31.07. mit Ausbildungsbetrieb und Abschlussprüfungsdatum in der Erläuterung erfasst.
Jetzt geht´s los: muss ich in Zeile 16 bereits die Erwerbstätigkeit des Sohnes ab 01.08. eintragen (damit die beiden Zeiträume zusammen ein volles Jahr ergeben)? Oder erst in Zeile 23 und Vermerk der Erwerbstätigkeit mit den Einzelangaben?
Aber es geht ja noch weiter mit Zeile 20: "Das Kind hat bereits eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen?" Ich habe "JA" angegeben, da lt. Elster Erläuterung (Eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium sind dann abgeschlossen, wenn sie das Kind zur Aufnahme eines Berufs befähigen.) hier aus meiner Sicht ein "JA" erforderlich ist.
Oder muss ich hier noch nichts eintragen, da die Ausbildung ja erst im Laufe des Jahres 2022 beendet wurde? Die Frage hört sich vielleicht blöd an, aber die Angaben beziehen sich auf ein volles Jahr und in diesem Jahr war ja der Wechsel von Ausbildung zu Erwerbstätigkeit. Bis 31.07. würde ich NEIN eintragen, ab 01.08. ein JA.......
Wird bei einem JA das komplette Jahr "aberkannt" oder erkennt das Programm bzw. das Finanzamt den Teilzeitraum 01.01 bis 31.07.für 2022 noch an?
Weitere Eintragung in Zeile 21 (erwerbstätig) JA (ab 01.08.22)
Zeile 22 NEIN
Zeile 23 wieder ein "JA" mit Einzelangaben Zeitraum 01.08.-31.12. mit 40 Wochenstunden, weil ja Zeile 21 mit JA beantwortet.
Habe ich das so korrekt ausgefüllt und erkennt das Programm in der Berechnung die anteilige Ausbldungszeit auch korrekt an ?
n der Prüfung ist alles korrekt und lt. Steuerberechnung bekomme ich aber "nur" minimal etwas zurück. In den Vorjahren war das durchaus mehr (>900 Euro).
Für den ältesten Sohn wird "Freibeträge für das am XX.XX.2000 geborene Kind" bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens erkannt (-8.548€). Für den jüngsten Sohn aber steht nichts mehr drin. In der Berechnung der Kirchensteuer und Soli werden lt. Berechnung aber wieder Freibeträge für 2 Kinder zu Grunde gelegt.
Bei der Berechnung der Einkommenssteuer wird der Freibetrag für den ältesten Sohn abgezogen und bei der festzusetzenden Einkommensteuer dann wieder in voller Höhe das gezahlte Kindergeld inkl. Kinderbonus hinzugerechnet. Das hatte ich so in der Vergangenheit noch nicht.
Habe ich nun alles richtig ausgefüllt, bzw. was muss in Zeile 16 Anlage alles rein....
Ich will wegen dieser einen Anlage nicht beim Stb antanzen ....
Vielen Dank für Eure Unterstützung. Ich hoffe, der eine oder die andere kann mein Problem nachvollziehen.
Man will ja nichts falsch machen.
Beste Grüße
Fanthomas
es geht um die Anlage Kind für meinen jüngsten Sohn (geb. 2002). Er hat 2019 eine Ausbildung begonnen und am 31.07.2022 beendet. Ich war kindergeldberechtigt bis 31.07.2022 laut Bescheid Familienkasse ( und ausgezahltem Kindergeld....). Allgemeines: Eheleute gemeinsam veranlagt, Steuerklasse III und V. Ältester Sohn noch ganzjährig in Ausbildung in 2022.
Ich habe in Zeile 16 die Ausbildungzeit vom 01.01.bis 31.07. mit Ausbildungsbetrieb und Abschlussprüfungsdatum in der Erläuterung erfasst.
Jetzt geht´s los: muss ich in Zeile 16 bereits die Erwerbstätigkeit des Sohnes ab 01.08. eintragen (damit die beiden Zeiträume zusammen ein volles Jahr ergeben)? Oder erst in Zeile 23 und Vermerk der Erwerbstätigkeit mit den Einzelangaben?
Aber es geht ja noch weiter mit Zeile 20: "Das Kind hat bereits eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium abgeschlossen?" Ich habe "JA" angegeben, da lt. Elster Erläuterung (Eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium sind dann abgeschlossen, wenn sie das Kind zur Aufnahme eines Berufs befähigen.) hier aus meiner Sicht ein "JA" erforderlich ist.
Oder muss ich hier noch nichts eintragen, da die Ausbildung ja erst im Laufe des Jahres 2022 beendet wurde? Die Frage hört sich vielleicht blöd an, aber die Angaben beziehen sich auf ein volles Jahr und in diesem Jahr war ja der Wechsel von Ausbildung zu Erwerbstätigkeit. Bis 31.07. würde ich NEIN eintragen, ab 01.08. ein JA.......
Wird bei einem JA das komplette Jahr "aberkannt" oder erkennt das Programm bzw. das Finanzamt den Teilzeitraum 01.01 bis 31.07.für 2022 noch an?
Weitere Eintragung in Zeile 21 (erwerbstätig) JA (ab 01.08.22)
Zeile 22 NEIN
Zeile 23 wieder ein "JA" mit Einzelangaben Zeitraum 01.08.-31.12. mit 40 Wochenstunden, weil ja Zeile 21 mit JA beantwortet.
Habe ich das so korrekt ausgefüllt und erkennt das Programm in der Berechnung die anteilige Ausbldungszeit auch korrekt an ?
n der Prüfung ist alles korrekt und lt. Steuerberechnung bekomme ich aber "nur" minimal etwas zurück. In den Vorjahren war das durchaus mehr (>900 Euro).
Für den ältesten Sohn wird "Freibeträge für das am XX.XX.2000 geborene Kind" bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens erkannt (-8.548€). Für den jüngsten Sohn aber steht nichts mehr drin. In der Berechnung der Kirchensteuer und Soli werden lt. Berechnung aber wieder Freibeträge für 2 Kinder zu Grunde gelegt.
Bei der Berechnung der Einkommenssteuer wird der Freibetrag für den ältesten Sohn abgezogen und bei der festzusetzenden Einkommensteuer dann wieder in voller Höhe das gezahlte Kindergeld inkl. Kinderbonus hinzugerechnet. Das hatte ich so in der Vergangenheit noch nicht.
Habe ich nun alles richtig ausgefüllt, bzw. was muss in Zeile 16 Anlage alles rein....
Ich will wegen dieser einen Anlage nicht beim Stb antanzen ....
Vielen Dank für Eure Unterstützung. Ich hoffe, der eine oder die andere kann mein Problem nachvollziehen.
Man will ja nichts falsch machen.
Beste Grüße
Fanthomas
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