Können in der Anlage Vorsorgeaufwand auch Rentenversicherungsbeiträge (freiwillige Beiträge) für ein bürgergeldbeziehendes Familienmitglied (das ja nicht steuerpflichtig ist), steuermindernd für den Beitragszahler angesetzt werden? Funktionieren Altersvorsorgebeiträge für Familienangehörige ganz generell, oder können nur Unterhalt, KV u. PV angegeben werden?
Freundliche Grüße
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