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Anlage Vorsorgeaufwand

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    Anlage Vorsorgeaufwand

    Können in der Anlage Vorsorgeaufwand auch Rentenversicherungsbeiträge (freiwillige Beiträge) für ein bürgergeldbeziehendes Familienmitglied (das ja nicht steuerpflichtig ist), steuermindernd für den Beitragszahler angesetzt werden? Funktionieren Altersvorsorgebeiträge für Familienangehörige ganz generell, oder können nur Unterhalt, KV u. PV angegeben werden?
    Freundliche Grüße

    #2
    Funktionieren Altersvorsorgebeiträge für Familienangehörige ganz generell, oder können nur Unterhalt, KV u. PV angegeben werden?
    Die Frage betrifft Steuerrecht und nicht die elektronische Steuererklärung, deshalb nur ganz kurz.

    Altersvorsorgebeiträge für Familienangehörige kann man steuerlich nicht geltend machen, ausgenommen sind Ehegatten und Lebenspartner

    im Rahmen der Zusammenveranlagung. Bei anderen unterhaltsberechtigten Personen ist die steuerliche Geltendmachung auf KV- und PV-Beiträge

    beschränkt, wobei man in der Anlage Vorsorgeaufwand auch nur die als Versicherungsnehmer übernommenen Beiträge erklären kann.

    Das gibt es eigentlich nur in der PKV für mitversicherte Kinder, für die kein Kindergeldanspruch mehr besteht. Ansonsten sind die

    Beiträge in der Anlage Kind oder in der Anlage Unterhalt zu erklären.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen

      Altersvorsorgebeiträge für Familienangehörige kann man steuerlich nicht geltend machen, ausgenommen sind Ehegatten und Lebenspartner
      Das ist richtig und ergibt sich im Umkehrschluss aus § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 2 und 3 EStG, wo nur Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge genannt sind. Allenfalls könnte es sich um Unterhalt handeln, wenn die Zahlung an einen Dritten (Rentenversicherung) mit Einverständnis des Unterhaltsberechtigten erfolgt ist. Aber das führt zu weit und hat wirklich nichts mehr mit Anwendungsfragen des Elsterportals zu tun.

      Kommentar


        #4
        Danke für die Hinweise.
        Leider hängen Steuerrecht und elektronische Steuererklärung sehr eng zusammen, was das Ausfüllen der Anlagen in Elster betrifft. Da die Zeilenangaben (Nummern) in den Elster-Hilfetexten und die unmittelbar danebenstehenden Formularzeilen mittlerweile häufig nicht mehr zusammen passen, wird`s schwierig und sehr zeitaufwändig.

        freundliche Grüße

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          #5
          Da die Zeilenangaben (Nummern) in den Elster-Hilfetexten und die unmittelbar danebenstehenden Formularzeilen mittlerweile häufig nicht mehr zusammen passen, wird`s schwierig und sehr zeitaufwändig.
          Wieso ? In den Hilfetexten wird stets auf die Zeilennummern verwiesen, nicht auf die Finanzamtskennzahlen in den Eingabefeldern für Eurobeträge.

          So schwierig ist das jetzt auch wieder nicht. Der Zeitaufwand lässt sich durch die Datenübernahme aus dem Vorjahr und die konsequente Nutzung des

          Bescheinigungsabrufs deutlich reduzieren.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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