Hallo in die Runde,
ich habe im Jahr 2016 eine Immobilie gekauft, sie selbst bewohnt und 2022 verkauft. Dabei habe ich einen Gewinn gemacht. Soweit ich informiert bin, muss ich nach Paragraph 22 Nr. 3 u. 23 Abs. 1 S. 3 EStG keine Steuern darauf zahlen.
Wenn ich alle Daten entsprechend in der Anlage SO erfasse, wird mir allerdings eine Steuernachzahlung prognostiziert. Ich habe angegeben, dass die Wohnung während sie in meinem Eigentum stand von mir bewohnt wurde.
Nun bin ich verunsichert. Liege ich mit meiner Annahme der Steuerfreiheit falsch, habe ich eine fehlerhafte Eingabe gemacht oder liegt das Programm mit der Prognose falsch, weil erst durch die Sachbearbeitung die Steuerfreiheit festgestellt wird?
Hat jemand eine Idee oder Erfahrungen dazu?
Gruß
PhilipS
ich habe im Jahr 2016 eine Immobilie gekauft, sie selbst bewohnt und 2022 verkauft. Dabei habe ich einen Gewinn gemacht. Soweit ich informiert bin, muss ich nach Paragraph 22 Nr. 3 u. 23 Abs. 1 S. 3 EStG keine Steuern darauf zahlen.
Wenn ich alle Daten entsprechend in der Anlage SO erfasse, wird mir allerdings eine Steuernachzahlung prognostiziert. Ich habe angegeben, dass die Wohnung während sie in meinem Eigentum stand von mir bewohnt wurde.
Nun bin ich verunsichert. Liege ich mit meiner Annahme der Steuerfreiheit falsch, habe ich eine fehlerhafte Eingabe gemacht oder liegt das Programm mit der Prognose falsch, weil erst durch die Sachbearbeitung die Steuerfreiheit festgestellt wird?
Hat jemand eine Idee oder Erfahrungen dazu?
Gruß
PhilipS
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