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Steuerfreiheit auf Gewinn aus Immobilienverkauf

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    Steuerfreiheit auf Gewinn aus Immobilienverkauf

    Hallo in die Runde,

    ich habe im Jahr 2016 eine Immobilie gekauft, sie selbst bewohnt und 2022 verkauft. Dabei habe ich einen Gewinn gemacht. Soweit ich informiert bin, muss ich nach Paragraph 22 Nr. 3 u. 23 Abs. 1 S. 3 EStG keine Steuern darauf zahlen.

    Wenn ich alle Daten entsprechend in der Anlage SO erfasse, wird mir allerdings eine Steuernachzahlung prognostiziert. Ich habe angegeben, dass die Wohnung während sie in meinem Eigentum stand von mir bewohnt wurde.

    Nun bin ich verunsichert. Liege ich mit meiner Annahme der Steuerfreiheit falsch, habe ich eine fehlerhafte Eingabe gemacht oder liegt das Programm mit der Prognose falsch, weil erst durch die Sachbearbeitung die Steuerfreiheit festgestellt wird?

    Hat jemand eine Idee oder Erfahrungen dazu?

    Gruß
    PhilipS

    #2
    Wenn ich alle Daten entsprechend in der Anlage SO erfasse, wird mir allerdings eine Steuernachzahlung prognostiziert.
    Ich glaube, dass man den Verkauf nur erfassen sollte, wenn tatsächlich eine Spekulationsgeschäft vorliegt. Das Steuerberechnungsprogramm berücksichtigt

    die Angaben zur Selbstnutzung offenbar nicht. Allerdings habe ich in der Steuerberechnung folgenden Hinweis bekommen:

    Auf der Anlage SO haben Sie eine Veräußerung von Grundstücken/grundstücksgleichen Rechten erklärt.
    Bitte prüfen, da das Grundstück ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Leider wurde keine Angabe zur verwendeten Anwendung gemacht.
      Da in Zeile 35ff nur der steuerpflichtige Anteil der Veräußerungsgewinne kommt, überrascht es nicht, dass diese dann auch als steuerpflichtig behandelt werden.

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        #4
        Vielen Dank für eure Antworten!

        Ich habe kein spezielles Programm genutzt, sondern die Eintragungen auf elster.de vorgenommen. Da dort auch explizit gefragt wird, ob die Immobilie selbst genutzt wurde, hat mich das Ergebnis schon überrascht.

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          #5
          Zitat von PhilipS Beitrag anzeigen
          Ich habe kein spezielles Programm genutzt, sondern die Eintragungen auf elster.de vorgenommen. Da dort auch explizit gefragt wird, ob die Immobilie selbst genutzt wurde, hat mich das Ergebnis schon überrascht.
          Für Mein Elster gibt es offensichtlich ein eigenes Unterforum. Ich gehe davon aus, dass der Thread dorthin zeitnah verschoben wird.

          Ansonsten impliziert
          Den Gewinn aus der Veräußerung von Grund und Boden müssen
          Sie nicht versteuern, sofern er zu dem zu eigenen Wohnzwecken
          genutzten Wirtschaftsgut gehört. Das ist z. B. auch bei einem
          häuslichen Arbeitszimmer der Fall, nicht aber bei fremdvermie-
          teten Räumen. Haben Sie ein Grundstück veräußert, bei dem nur
          ein Teil der Besteuerung unterliegt, machen Sie in den Zeilen 35
          bis 40 bitte nur Angaben zu dem steuerpflichtigen Teil.
          für mich, wenn es keinen steuerpflichtigen Teil des Gewinns gibt, auch kein Gewinn erklärt wird.

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            #6
            Ich würde zur Vermeidung von Verzögerungen durch Nachfragen den Grund für die Steuerfreiheit des Verkaufs im Hauptbogen unter "sonstige Angaben" noch kurz darstellen. Das Finanzamt weiß ja vom Verkauf und wird ggf. nachfragen.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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