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    Belege der Frau hochladen

    Kann ich bei einer gemeinsamen Steuererklärung auch Belege von meiner Frau hochladen - unter ihrem Namen?

    #2
    Wie meinst Du das? Du kannst doch die Belegnachreichung in Mein Elster nutzen und damit Belege für die gemeinsame Steuererklärung senden.

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      #3
      Du kannst doch die Belegnachreichung in Mein Elster nutzen und damit Belege für die gemeinsame Steuererklärung senden.
      Was man bis auf wenige Ausnahmen aber nur auf Anforderung des Finanzamts machen sollte.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Ich erstelle meine Steuer bisher immer mit der TAX-Software und schicke diese dann mit Elster ans Finanzamt.Belege bisher mit der Post. Diesmal habe ich wieder TAX benutzt und wollte vorab schon mal Zins-Belege in Elster hochladen. Dabei fragt er für wen die sind. Ich kann dann nur meinen Namen auswählen.

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          #5
          Zitat von Schower Beitrag anzeigen
          Ich erstelle meine Steuer bisher immer mit der TAX-Software und schicke diese dann mit Elster ans Finanzamt.Belege bisher mit der Post. Diesmal habe ich wieder TAX benutzt und wollte vorab schon mal Zins-Belege in Elster hochladen. Dabei fragt er für wen die sind. Ich kann dann nur meinen Namen auswählen.
          Hallo Schower,
          was meinst du konkret mit -> "in Elster hochladen"?
          Wenn du mit TAX-Software die Erklärung erstellst und über die ELSTER-Schnittstelle aus TAX versendest, macht es keinen Sinn in einem vorhandenem ELSTER-Konto Belege hochzuladen.
          Wenn das allerdings alles in TAX passiert, wäre zu allererst der Support von TAX dein Ansprechpartner -> schließlich bezahlst du ja dafür Geld.

          Tschüß

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            #6
            Da ich schon das meiste über meine TAX-Software eingegeben habe werde ich es dieses Jahr nochmals auf dem alten Weg erledigen. Anschließend TAX kündigen und nächstes Jahr nur noch über Elster arbeiten.
            Nochmals vielen Dank für die Antworten.

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              #7
              ... macht es keinen Sinn in einem vorhandenem ELSTER-Konto Belege hochzuladen.
              Das sehe ich persönlich anders. Die Belegnachreichung ist bei vorhandener Steuernummer auch über Mein ELSTER möglich.

              Die muss doch nicht über TAX erfolgen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Charlie24 hast natürlich recht, mich hat nur verwundert, dass ein Name gefordert wird, bei gemeinsamer Steuererklärung spielt das ja keine Rolle, von wem die Belege sind.

                Tschüß

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                  #9
                  Hallo Schower,

                  man kann in Mein Elster digital Belege speichern, sie Personen, Kategorien, Steuerjahren usw., zuordnen.
                  Man kann dies das Jahr über, wie die Belege eintrudeln, machen oder am Jahresende.
                  Wenn man nun zB. nächstes Jahr die Einkommensteur für 2023 bearbeiten will, kann man die gesammelten, digitalen Belege
                  ganz einfach in die Erklärung mit Bezeichnung, Datum und Betrag, übernehmen.
                  Das ist gerade für Handwerkerrechnungen, Spenden, Kirchensteuer, was man halt so hat, sehr praktisch.

                  Um deiner Frau Belege zuordnen zu können, musst du sie aber vorher in Meine Profile samt Steuernummer erfassen,
                  dann steht sie in der Abfrage zur Auswahl. Obwohl dies bei gemeinsamer Erklärung, wie holzgoe schon sagte, keine Rolle spielt,
                  aber vielleicht erklärt ihr ja getrennt.

                  Gruß - Hans

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                    #10
                    Um deiner Frau Belege zuordnen zu können, musst du sie aber vorher in Meine Profile samt Steuernummer erfassen,
                    Um PDF-Belege über die Belegnachreichung an das Finanzamt zu übermitteln, muss man kein Profil anlegen. Man gibt die Steuernummer an,

                    das reicht vollkommen. Man muss die Belege auch nicht in der ELSTER-Cloud sammeln. Ob diese neue Funktion wirklich praktisch ist,

                    muss sich im Übrigen erst noch erweisen. Mich hat das nach ersten Tests nicht wirklich überzeugt.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Hallo Charlie24

                      Die Belege werden ja nur auf meinem ureigensten "Mein Elsterkonto" gespeichert, für mich zur Weiterverwendung.
                      Das Finanzamt hat weder Einsicht noch Zugriff und mit der "Belegnachreichung" hat das erstmal gar nichts zu tun.
                      Vielleicht kann man ja die Belegnachreichung, wenn man sie später mal brauchen sollte, ja dann mit den digitalen Belegen füllen,
                      das wäre doch super, aber das weis ich ja heute noch nicht.

                      Gruß - Hans

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                        #12
                        Vielleicht kann man ja die Belegnachreichung, wenn man sie später mal brauchen sollte, ja dann mit den digitalen Belegen füllen,
                        Das sollte funktionieren, wobei das Formular Belegnachreichung bisher nur PDF-Anhänge akzeptiert und keine Bilder (jpg).

                        Ich habe nach der Freischaltung der neuen Funktion mal testweise unsere Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge hochgeladen und

                        versucht, die Werte in die Anlage KAP einzufüllen. Da meine Frau und ich jeweils mehr als eine Steuerbescheinigung haben, bin ich

                        schon daran gescheitert, was ich auch hier berichtet habe: https://forum.elster.de/anwenderforu...543#post421543
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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