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Abrufberechtigung kann nicht beantragt werden

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    Abrufberechtigung kann nicht beantragt werden

    Ich möchte den Abruf von Steuerdaten durch meine Steuersoftware unter "Bescheinigung anderer Personen" freischalten. Dabei erhalte ich die Mitteilung, daß das Freischalten nicht möglich ist, weil einem Datenabruf bereits zugestimmt wurde. Ich hatte vor Jahresfristschon einmal einer Abrufberechtigung zugestimmt, diese alte Berechtigung kann ich in Elster aber nirgends finden. Den Abrufcode für diese alte Freischaltung habe ich nicht mehr. was kann ich tun?

    #2
    Zitat von Enigma Beitrag anzeigen
    diese alte Berechtigung kann ich in Elster aber nirgends finden
    Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Bescheinigungen anderer Personen

    Dort der Reiter Anderen Personen erteilte Abrufberechtigungen.

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      #3
      Schon klar, aber in diesem Feld ist die alte Bescheinigung eben nicht.

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        #4
        Mit welcher Steuersoftware erstellst du denn deine Bescheinigung ? Vielleicht hast du ja dem Softwareanbieter die Erlaubnis zum Datenabruf erteilt.

        Zum Status der Abrufberechtigungen kannst du unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten sowohl unter Meine Bescheinigungen

        wie unter Bescheinigungen anderer Personen nachsehen, ob du selbst abrufen kannst und jemand anders den Abruf erlaubt hast.

        Es gibt nur einen Abrufcode für ein Konto bei Mein ELSTER und zwar im Format XXXXX-XXXXX !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          An all diesen Orten ist keine Bescheinigung gespeichert. Ich hatte WISO-Steuer die Erlaubnis erteilt. Ich habe das Elster-Konto jetzt gelöscht und richte es neu ein. Dank an die Foristen für die Antworten.

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            #6
            Kann man das Elster Konto einfach so löschen?

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              #7
              Kann man das Elster Konto einfach so löschen?
              Ja, man kann. Ob es im Einzelfall sinnvoll ist, ist eine andere Frage.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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