Ich möchte den Abruf von Steuerdaten durch meine Steuersoftware unter "Bescheinigung anderer Personen" freischalten. Dabei erhalte ich die Mitteilung, daß das Freischalten nicht möglich ist, weil einem Datenabruf bereits zugestimmt wurde. Ich hatte vor Jahresfristschon einmal einer Abrufberechtigung zugestimmt, diese alte Berechtigung kann ich in Elster aber nirgends finden. Den Abrufcode für diese alte Freischaltung habe ich nicht mehr. was kann ich tun?
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
Abrufberechtigung kann nicht beantragt werden
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Zitat von Enigma Beitrag anzeigendiese alte Berechtigung kann ich in Elster aber nirgends finden
Dort der Reiter Anderen Personen erteilte Abrufberechtigungen.
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Mit welcher Steuersoftware erstellst du denn deine Bescheinigung ? Vielleicht hast du ja dem Softwareanbieter die Erlaubnis zum Datenabruf erteilt.
Zum Status der Abrufberechtigungen kannst du unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten sowohl unter Meine Bescheinigungen
wie unter Bescheinigungen anderer Personen nachsehen, ob du selbst abrufen kannst und jemand anders den Abruf erlaubt hast.
Es gibt nur einen Abrufcode für ein Konto bei Mein ELSTER und zwar im Format XXXXX-XXXXX !Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Kann man das Elster Konto einfach so löschen?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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