Liebes Forum,
zur Vorgeschichte:
Bisher wurde meine Gewinn-Ermittlung mittels Feststellungs-Erklärung und tatkräftiger Hilfe eines Steuerberaters erstellt.
Als kleine GbR mit einem niedrigen 4-stelligen Gewinn teilte mit das FA nun letztens mit, dass ab Zeitraum 2022 eine EÜR als Anlage zur ESt-Erklärung ausreichend wäre und die Feststellungserklärung obsolet geworden ist. Der StB hat selbst genug zu tun und wirft mir den Kram nun vor die Füße. "Eigentlich ganz einfach, ich könne das per ELSTER online erledigen."
Ok, also habe ich es heute versucht. Denn basierend auf den Anlagen zur Feststellung 2020 und 2021 konnte ich nachvollziehen, wie der Gewinn vom StB berechnet worden war.
Die Betriebseinnahmen waren schnell eingegeben. Die AVEÜR korrekt befüllt und so ergaben sich der korrekte AfA-Betrag für 2022 (wie in 2021).
Die Darlehenszinsen für das bewegliche Wirtschaftsgut waren geschwind aufsummiert und hinterlegt und ich fast schon euphorisch.
Dann aber das Problem:
Das bewegliche Wirtschaftsgut wurde in 2021 und 2022 jeweils zu 5% selbst genutzt. Also hatte der StB in der Feststellungserklärung 2021 logischerweise nur 95% der AfA und 95% der Darlehenszinsen als Betriebsausgabe/Werbungskosten zum Abzug gebracht, um den Gewinn zu ermitteln. Nun habe ich fieberhaft gesucht, wie ich diese "Korrektur" der Beträge um 5% im ELSTER-EÜR-Formular vornehmen könnte? Und nichts gefunden.
Kann mir hier vielleicht jemand helfen?
zur Vorgeschichte:
Bisher wurde meine Gewinn-Ermittlung mittels Feststellungs-Erklärung und tatkräftiger Hilfe eines Steuerberaters erstellt.
Als kleine GbR mit einem niedrigen 4-stelligen Gewinn teilte mit das FA nun letztens mit, dass ab Zeitraum 2022 eine EÜR als Anlage zur ESt-Erklärung ausreichend wäre und die Feststellungserklärung obsolet geworden ist. Der StB hat selbst genug zu tun und wirft mir den Kram nun vor die Füße. "Eigentlich ganz einfach, ich könne das per ELSTER online erledigen."
Ok, also habe ich es heute versucht. Denn basierend auf den Anlagen zur Feststellung 2020 und 2021 konnte ich nachvollziehen, wie der Gewinn vom StB berechnet worden war.
Die Betriebseinnahmen waren schnell eingegeben. Die AVEÜR korrekt befüllt und so ergaben sich der korrekte AfA-Betrag für 2022 (wie in 2021).
Die Darlehenszinsen für das bewegliche Wirtschaftsgut waren geschwind aufsummiert und hinterlegt und ich fast schon euphorisch.
Dann aber das Problem:
Das bewegliche Wirtschaftsgut wurde in 2021 und 2022 jeweils zu 5% selbst genutzt. Also hatte der StB in der Feststellungserklärung 2021 logischerweise nur 95% der AfA und 95% der Darlehenszinsen als Betriebsausgabe/Werbungskosten zum Abzug gebracht, um den Gewinn zu ermitteln. Nun habe ich fieberhaft gesucht, wie ich diese "Korrektur" der Beträge um 5% im ELSTER-EÜR-Formular vornehmen könnte? Und nichts gefunden.
Kann mir hier vielleicht jemand helfen?
Kommentar