Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Grundsteuer NRW - Erinnerung Feststellungserklärung - welcher Eigentümer?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Grundsteuer NRW - Erinnerung Feststellungserklärung - welcher Eigentümer?

    Hallo zusammen,

    meine Frau und ich haben eine Erinnerung zur Abgabe der Feststellungserklärung erhalten, Haus und Grundstück haben uns zum Stichtag 01.01.2022 aber noch gar nicht gehört.
    Zwar wurde die Auflassungsvormerkung am 23.12.2021 ins Grundbuch eingetragen, der Eigentumsübergang erfolgte aber erst zum 24.02.2022.
    Die Vorbesitzer haben nach eigenen Angaben nie ein Aufforderungsschreiben zur Abgabe der Feststellungserklärung erhalten. Wir haben bisher ebenfalls keines erhalten (und hatten deshalb irrigerweise angenommen, die Vorbesitzer hätten diese Erklärung abgegeben). Nun "erinnert" uns also unser Finanzamt (charmant unter Androhung eines Verspätungszuschlags von bis zu 25.000€) an die Abgabe der Feststellungserklärung.
    Dieser Aufforderung würden wir ja gern nachkommen, jedoch müsste hierzu u.a. geklärt werden, welcher Besitzer denn nun in der Erklärung anzugeben ist - wir oder die Vorbesitzer?

    Bei den Steuerbehörden herrschen zur Klärung dieser simplen Frage kafkaeske Zustände, ich fasse einmal zusammen:
    Auf dem Erinnerungsschreiben angegebenen Grundsteuer-Telefonhotline des Finanzamts anrufen: dauerbesetzt / nicht erreichbar - die Bandansage verweist auf www.grundsteuer.nrw.de
    www.grundsteuer.nrw.de: Eine direkte schriftliche Kontaktaufnahme mit dem zuständigen eigenen Sachbearbeiter? Scheinbar nicht vorgesehen. Der Link zur Hotline entpuppt sich als Zirkelbezug auf die besetzte Grundsteuerhotline.
    Allgemeine Hotline des eigenen FA anrufen: ebenfalls dauerbesetzt
    Kontaktaufnahme per E-Mail: nicht vorgesehen
    Kontaktaufnahme über elster.de: Hier gibt es viele schlaue Formulare und sogar ein Posteingang - nur das Kontaktformular um eine simple Anfrage an meinen Sachbearbeiter abzuschicken hat man leider vergessen (oder so gut versteckt, dass es unauffindbar ist). Scheinbar gibt's nur Kontaktformulare für noch nicht Elster-Registrierte?
    Kontaktaufnahme über Chatbot from Hell: genauso nutzlos wie alle anderen "Hilfeseiten" - es wird gebetsmühlenartig auf die nicht besetzte / nicht erreichbare Hotline verwiesen.
    Ortstermin mit dem eigenen FA vereinbaren: Nicht möglich zum Thema Grundsteuer, da die Online-Terminvergabe nur Meldeangelegenheiten als validen Kontaktbegehrensgrund kennt.
    Kontakt per Fax: Scheidet aus, da diese Kulturtechnik in unserem Haushalt bereits seit zwei Jahrzehnten nicht mehr praktiziert wird.
    Kontakt per berittenem Boten: noch in Klärung

    Also echt jetzt? Bleibt wirklich nur das gute alte Einschreiben per Briefpost, um Kontakt aufzunehmen? Ich bin kurz davor zu sagen l***t mich, ich bin nicht zuständig, belästigt doch denjenigen mit eurem Quatsch, der zum Stichtag Eigentümer war. Aber die Vorbesitzer sind derzeit echt mit wichtigeren Dingen beschäftigt (Frau liegt auf Intensivstation) und ich hatte in meiner Naivität am Telefon zugesagt, ich würde das versuchen zu klären.
    Help me?

    #2
    Eine E-Mail ist möglich. Jedes FA in D hat eine E-Mail Adresse. Siehe FA-Website. Wenn du bei Elster mit ID-Nr. registriert bist, kannst du auch ne sonstige Nachricht überm mein Elster schreiben. Teil dem FA einfach mit, dass der Vorbesitzer zuständig ist. Genau um solche Fragen zu klären, werden Erinnerungen versandt.

    Kommentar


      #3
      Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
      Eine E-Mail ist möglich. Jedes FA in D hat eine E-Mail Adresse. Siehe FA-Website. Wenn du bei Elster mit ID-Nr. registriert bist, kannst du auch ne sonstige Nachricht überm mein Elster schreiben. Teil dem FA einfach mit, dass der Vorbesitzer zuständig ist. Genau um solche Fragen zu klären, werden Erinnerungen versandt.
      Wo bitte finde ich in Mein Elster diesen Punkt? Ich bin scheinbar zu blind - bitte nimm mich an die Hand und führ mich Schritt für Schritt dorthin, danke!

      Kommentar


        #4
        ich kann mich jetzt nicht einloggen, aber irgendwo gibt es sonstige Nachricht an das FA. Mit ID-Nr. Zertifikat einloggen, dann müsste das leicht zu finden sein. Dass die Telefonleitungen überlastet sind, wenn NRW hunderttausende Erinnerungen rausschickt, ist mir klar.

        Kommentar


          #5
          Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
          ich kann mich jetzt nicht einloggen, aber irgendwo gibt es sonstige Nachricht an das FA. Mit ID-Nr. Zertifikat einloggen, dann müsste das leicht zu finden sein. Dass die Telefonleitungen überlastet sind, wenn NRW hunderttausende Erinnerungen rausschickt, ist mir klar.
          Okay, danke Dir. Ich glaube ich habe das nun gefunden. Aber noch viel besser konnte man es auch wohl nicht verstecken. Für alle die wie ich auf der Suche sind: Formulare & Leistungen >> Alle Formulare >> Anträge, Einspruch, Mitteilungen >> Sonstige Nachricht an das Finanzamt ... da versteckt sich die Bürgernähe sehr intuitiv auffindbar

          Kommentar


            #6
            "Die Vorbesitzer haben nach eigenen Angaben nie ein Aufforderungsschreiben zur Abgabe der Feststellungserklärung erhalten."

            Das ist nicht entscheidend. Es stand oft genug in der Zeitung, dass der Eigentümer am Stichtag 01.01.22 die Erklärung machen muss.

            Kommentar


              #7
              Du findest das Formular unter "Formulare Leistungen" und dort ganz oben unter "Anträge, Einspruch und Mitteilungen". Aber du musst dich da anmelden, wenn du es nutzen willst.
              Angehängte Dateien
              Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

              Kommentar


                #8
                ... da versteckt sich die Bürgernähe sehr intuitiv auffindbar
                Meines Erachtens ist der in der Gruppierung unter Alle Formulare verwendete Begriff Mitteilungen durchaus aussagekräftig.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Es stand oft genug in der Zeitung, dass der Eigentümer am Stichtag 01.01.22 die Erklärung machen muss.
                  ... und auf persönliche Einschränkungen (z.B. Frau auf Intensivstation, Schwerbehinderung u.ä.) nimmt das FA leider keine Rücksicht mit dem Argument "man hätte ja auch einen Steuerberater beauftragen können".
                  Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

                  Kommentar


                    #10
                    Das das FA auf sowas keine Rücksicht nimmt, deckt sich nicht mit meinen Erfahrungen. Allerdings war Zeit seit 01.07.22 um die Sache zu klären.

                    Kommentar


                      #11
                      Was die Erklärungspflicht angeht, ist der wirtschaftliche Eigentumsübergang maßgeblich, also der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten.

                      Der erfolgt in aller Regel mit der Kaufpreiszahlung nach Eintragung der Auflassungsvormerkung und Sicherstellung der Lastenfreistellung.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #12
                        Letztlich sollten sich gerade bei so knappen Geschichten weder Käufer noch Verkäufer auf den anderen verlassen, sondern frühzeitig Kontakt mit dem FA aufnehmen. Ohne den charmanten Hinweis auf den möglichen Verspätungszuschlag wäre der Handlungsdruck nicht so hoch gewesen.

                        Kommentar

                        Lädt...
                        X