Hallo zusammen,
meine Frau und ich haben eine Erinnerung zur Abgabe der Feststellungserklärung erhalten, Haus und Grundstück haben uns zum Stichtag 01.01.2022 aber noch gar nicht gehört.
Zwar wurde die Auflassungsvormerkung am 23.12.2021 ins Grundbuch eingetragen, der Eigentumsübergang erfolgte aber erst zum 24.02.2022.
Die Vorbesitzer haben nach eigenen Angaben nie ein Aufforderungsschreiben zur Abgabe der Feststellungserklärung erhalten. Wir haben bisher ebenfalls keines erhalten (und hatten deshalb irrigerweise angenommen, die Vorbesitzer hätten diese Erklärung abgegeben). Nun "erinnert" uns also unser Finanzamt (charmant unter Androhung eines Verspätungszuschlags von bis zu 25.000€) an die Abgabe der Feststellungserklärung.
Dieser Aufforderung würden wir ja gern nachkommen, jedoch müsste hierzu u.a. geklärt werden, welcher Besitzer denn nun in der Erklärung anzugeben ist - wir oder die Vorbesitzer?
Bei den Steuerbehörden herrschen zur Klärung dieser simplen Frage kafkaeske Zustände, ich fasse einmal zusammen:
Auf dem Erinnerungsschreiben angegebenen Grundsteuer-Telefonhotline des Finanzamts anrufen: dauerbesetzt / nicht erreichbar - die Bandansage verweist auf www.grundsteuer.nrw.de
www.grundsteuer.nrw.de: Eine direkte schriftliche Kontaktaufnahme mit dem zuständigen eigenen Sachbearbeiter? Scheinbar nicht vorgesehen. Der Link zur Hotline entpuppt sich als Zirkelbezug auf die besetzte Grundsteuerhotline.
Allgemeine Hotline des eigenen FA anrufen: ebenfalls dauerbesetzt
Kontaktaufnahme per E-Mail: nicht vorgesehen
Kontaktaufnahme über elster.de: Hier gibt es viele schlaue Formulare und sogar ein Posteingang - nur das Kontaktformular um eine simple Anfrage an meinen Sachbearbeiter abzuschicken hat man leider vergessen (oder so gut versteckt, dass es unauffindbar ist). Scheinbar gibt's nur Kontaktformulare für noch nicht Elster-Registrierte?
Kontaktaufnahme über Chatbot from Hell: genauso nutzlos wie alle anderen "Hilfeseiten" - es wird gebetsmühlenartig auf die nicht besetzte / nicht erreichbare Hotline verwiesen.
Ortstermin mit dem eigenen FA vereinbaren: Nicht möglich zum Thema Grundsteuer, da die Online-Terminvergabe nur Meldeangelegenheiten als validen Kontaktbegehrensgrund kennt.
Kontakt per Fax: Scheidet aus, da diese Kulturtechnik in unserem Haushalt bereits seit zwei Jahrzehnten nicht mehr praktiziert wird.
Kontakt per berittenem Boten: noch in Klärung
Also echt jetzt? Bleibt wirklich nur das gute alte Einschreiben per Briefpost, um Kontakt aufzunehmen? Ich bin kurz davor zu sagen l***t mich, ich bin nicht zuständig, belästigt doch denjenigen mit eurem Quatsch, der zum Stichtag Eigentümer war. Aber die Vorbesitzer sind derzeit echt mit wichtigeren Dingen beschäftigt (Frau liegt auf Intensivstation) und ich hatte in meiner Naivität am Telefon zugesagt, ich würde das versuchen zu klären.
Help me?
meine Frau und ich haben eine Erinnerung zur Abgabe der Feststellungserklärung erhalten, Haus und Grundstück haben uns zum Stichtag 01.01.2022 aber noch gar nicht gehört.
Zwar wurde die Auflassungsvormerkung am 23.12.2021 ins Grundbuch eingetragen, der Eigentumsübergang erfolgte aber erst zum 24.02.2022.
Die Vorbesitzer haben nach eigenen Angaben nie ein Aufforderungsschreiben zur Abgabe der Feststellungserklärung erhalten. Wir haben bisher ebenfalls keines erhalten (und hatten deshalb irrigerweise angenommen, die Vorbesitzer hätten diese Erklärung abgegeben). Nun "erinnert" uns also unser Finanzamt (charmant unter Androhung eines Verspätungszuschlags von bis zu 25.000€) an die Abgabe der Feststellungserklärung.
Dieser Aufforderung würden wir ja gern nachkommen, jedoch müsste hierzu u.a. geklärt werden, welcher Besitzer denn nun in der Erklärung anzugeben ist - wir oder die Vorbesitzer?
Bei den Steuerbehörden herrschen zur Klärung dieser simplen Frage kafkaeske Zustände, ich fasse einmal zusammen:
Auf dem Erinnerungsschreiben angegebenen Grundsteuer-Telefonhotline des Finanzamts anrufen: dauerbesetzt / nicht erreichbar - die Bandansage verweist auf www.grundsteuer.nrw.de
www.grundsteuer.nrw.de: Eine direkte schriftliche Kontaktaufnahme mit dem zuständigen eigenen Sachbearbeiter? Scheinbar nicht vorgesehen. Der Link zur Hotline entpuppt sich als Zirkelbezug auf die besetzte Grundsteuerhotline.
Allgemeine Hotline des eigenen FA anrufen: ebenfalls dauerbesetzt
Kontaktaufnahme per E-Mail: nicht vorgesehen
Kontaktaufnahme über elster.de: Hier gibt es viele schlaue Formulare und sogar ein Posteingang - nur das Kontaktformular um eine simple Anfrage an meinen Sachbearbeiter abzuschicken hat man leider vergessen (oder so gut versteckt, dass es unauffindbar ist). Scheinbar gibt's nur Kontaktformulare für noch nicht Elster-Registrierte?
Kontaktaufnahme über Chatbot from Hell: genauso nutzlos wie alle anderen "Hilfeseiten" - es wird gebetsmühlenartig auf die nicht besetzte / nicht erreichbare Hotline verwiesen.
Ortstermin mit dem eigenen FA vereinbaren: Nicht möglich zum Thema Grundsteuer, da die Online-Terminvergabe nur Meldeangelegenheiten als validen Kontaktbegehrensgrund kennt.
Kontakt per Fax: Scheidet aus, da diese Kulturtechnik in unserem Haushalt bereits seit zwei Jahrzehnten nicht mehr praktiziert wird.
Kontakt per berittenem Boten: noch in Klärung
Also echt jetzt? Bleibt wirklich nur das gute alte Einschreiben per Briefpost, um Kontakt aufzunehmen? Ich bin kurz davor zu sagen l***t mich, ich bin nicht zuständig, belästigt doch denjenigen mit eurem Quatsch, der zum Stichtag Eigentümer war. Aber die Vorbesitzer sind derzeit echt mit wichtigeren Dingen beschäftigt (Frau liegt auf Intensivstation) und ich hatte in meiner Naivität am Telefon zugesagt, ich würde das versuchen zu klären.
Help me?
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