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Lohnsteuererklärung Hilfe bei Anlagevorsorgeaufwand

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    Lohnsteuererklärung Hilfe bei Anlagevorsorgeaufwand

    Hallo Leute,

    ich versuche gerade meine Steuerklärung für das Jahr 2021 online über Elster zu machen und habe dazu ein paar Fragen.

    Kurz zu mir: Ich befinde mit seit Ende 2020 in einem dualen Studium bei Polizei und mache nun zum ersten mal meine Steuererklärung online. Ich habe bis jetzt folgende Dinge eingetragen zum absetzen: - Entfernungspauschale, Homeoffice-Pauschale, Anwendung für Arbeitsmittel (Laptop, Reinigungskosten, Büromaterial) und bei der Vorsorgeaufwand die Beiträge zu privaten Kranken- und Pflegeversicherung.

    Durch meine Tätigkeit bei der Polizei habe ich nun weitere Versicherungen. Kann ich diese absetzen und wenn ja, wo trage ich die ein? Gemäß der Vorrechnung müsste ich sonst nachzahlen... ?!

    Bei den Versicherungen handelt es sich um diese:
    1. Fonds-Private Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeitsversicherung inkludiert ( falls es relevant ist steht da noch mit Todesfall-Leistung"
    2. Fondsgebundene Riester-Rente
    3. Kann ich meine KFZ Steuer / Haftpflicht irgendwie absetzen?

    Ich verzweifle hier gerade über mehrere Stunden, da ich keine eindeutigen Antworten finde und angst vor Nachzahlungen habe.

    Ich bin über jede Antwort dankbar.

    Mit freundlichen Grüßen

    Nino

    #2
    1. Fonds-Private Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeitsversicherung inkludiert ( falls es relevant ist steht da noch mit Todesfall-Leistung"
    Da dürfte steuerlich wenig bis gar nichts gehen. Was sagt denn die Leistungsmitteilung deines Versicherers, falls vorhanden ?

    2. Fondsgebundene Riester-Rente
    Anlage AV ausfüllen und die Beiträge im Formular Zusatzangaben für die Steuerberechnung erfassen. Ob die Günstigerprüfung greift,

    siehst du dann in der Steuerberechnung.

    3. Kann ich meine KFZ Steuer / Haftpflicht irgendwie absetzen?
    Die Beiträge zur KFZ-Haftpflicht kannst du unter weitere Vorsorgeaufwendungen erfassen. Ob die sich steuerlich auswirken,

    hängt von der Höhe deiner Beiträge zur KV und PV ab. Wenn die unter 1.900,00 € liegen, gibt es steuerliche Auswirkungen, sonst nicht.

    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3



      1. Fonds-Private Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeitsversicherung inkludiert ( falls es relevant ist steht da noch mit Todesfall-Leistung"
      Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 47


      2. Fondsgebundene Riester-Rente
      Anlage AV ausfüllen und abgeben


      3. Kann ich meine KFZ Steuer / Haftpflicht irgendwie absetzen?

      Kfz.-Steuer nein, Kfz.-Haftpflicht (ebenso wie Privat-Haftpflicht und sonstige HV-Versicherungen) Anlage Vorsorgeaufwand Zeile 48





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        #4
        Fonds-Private Rentenversicherung mit Berufsunfähigkeitsversicherung inkludiert
        Ist das eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung ?
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Ist das eine eigenständige Berufsunfähigkeitsversicherung ?
          Ich habe gerade eben mal nachgeschaut und das steht "Vertragsdaten und Leistungen der Berufs- bzw. Dienstunfähigkeit-Zusatzversicherung" .

          In der Rechnung dort steht drinnen, dass ich für die Berufs- bzw. Dienstunfähigkeits-Zusatzversicherung monatlich 53€ zahle. Kann ich den Beitrag irgendwo abrechnen lassen und den Betrag für die Fonds-PrivatRente einfach weg lassen?

          Kommentar


            #6
            ... dass ich für die Berufs- bzw. Dienstunfähigkeits-Zusatzversicherung monatlich 53€ zahle.
            Den Jahreswert kann man in die Zeile 47 der Anlage Vorsorgeaufwand schreiben. Es gilt die gleiche Beschränkung

            wie bei der Haftpflichtversicherung. Sobald zusammen mit den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung der

            Höchstbetrag von 1.900,00 € erreicht ist, ist Schluss mit der steuerlichen Anerkennung. Der Betrag taucht dann auch

            in der Steuervorausberechnung als abzugsfähiger Höchstbetrag auf.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Den Jahreswert kann man in die Zeile 47 der Anlage Vorsorgeaufwand schreiben. Es gilt die gleiche Beschränkung

              wie bei der Haftpflichtversicherung. Sobald zusammen mit den Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung der

              Höchstbetrag von 1.900,00 € erreicht ist, ist Schluss mit der steuerlichen Anerkennung. Der Betrag taucht dann auch

              in der Steuervorausberechnung als abzugsfähiger Höchstbetrag auf.


              ja beim Höchstbetrag von 1.900€ bin ich noch nicht angelangt. Bin mit den anderen Beiträgen gerade mal bei 500€. Dann trage ich da mal den Betrag ein. Danke

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                #8
                ja beim Höchstbetrag von 1.900€ bin ich noch nicht angelangt.
                Sind deine Beiträge zur Kranken und Pflegeversicherung denn so niedrig ? Da hast du dann jedes Jahr das Problem,

                in den Bereich von Nachzahlungen zu kommen. Beim Lohnsteuereinbehalt muss der Arbeitgeber nämlich die sog.

                Mindestvorsorgepauschale berücksichtigen und den Betrag unter Nummer 28 der Lohnsteuerbescheinigung

                ausweisen. Wenn der Betrag der MVP höher ist als deine tatsächlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung,

                besteht Steuererklärungspflicht. Da bist du mit deiner Erklärung für 2021 dann schon über der Zeit.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Nino98 Beitrag anzeigen



                  ja beim Höchstbetrag von 1.900€ bin ich noch nicht angelangt. Bin mit den anderen Beiträgen gerade mal bei 500€.
                  Bist Du bei der Krankenversicherung sicher? Meines Wissens liegen die Anwärtertarife bei 50 bis 85 Euro; das wären im Jahr alleine schon mal 600 bis 1000 Euro. Hast Du eventuell den elektronischen Bescheidabruf noch nicht gemacht? Die Krankenversicherungen stellen die Daten m.W. alle zum Abruf bereit.

                  EDIT: Charlie24 war schneller.
                  Zuletzt geändert von eq12345; 20.03.2023, 22:10.

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Sind deine Beiträge zur Kranken und Pflegeversicherung denn so niedrig ? Da hast du dann jedes Jahr das Problem,

                    in den Bereich von Nachzahlungen zu kommen. Beim Lohnsteuereinbehalt muss der Arbeitgeber nämlich die sog.

                    Mindestvorsorgepauschale berücksichtigen und den Betrag unter Nummer 28 der Lohnsteuerbescheinigung

                    ausweisen. Wenn der Betrag der MVP höher ist als deine tatsächlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung,

                    besteht Steuererklärungspflicht. Da bist du mit deiner Erklärung für 2021 dann schon über der Zeit.
                    in meiner Lohnsteuerbescheinigung steht unter Punkt 28: 1.899,96. Muss ich das auch irgendwo eintragen? Bei allen anderen Zahlen diesbezüglich steht 0.

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                      #11
                      Zitat von eq12345 Beitrag anzeigen

                      Bist Du bei der Krankenversicherung sicher? Meines Wissens liegen die Anwärtertarife bei 50 bis 85 Euro; das wären im Jahr alleine schon mal 600 bis 1000 Euro. Hast Du eventuell den elektronischen Bescheidabruf noch nicht gemacht? Die Krankenversicherungen stellen die Daten m.W. alle zum Abruf bereit.

                      EDIT: Charlie24 war schneller.

                      ich hab keine weiteren Daten, außer die Beiträge, die ich bezahle und halt meine Lohnsteuerbescheinigung.

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                        #12
                        Zitat von Nino98 Beitrag anzeigen

                        in meiner Lohnsteuerbescheinigung steht unter Punkt 28: 1.899,96. Muss ich das auch irgendwo eintragen? Bei allen anderen Zahlen diesbezüglich steht 0.
                        Nein, aber es bedeutet, dass pauschal schon 1900 bei der Lohnsteuer berücksichtigt wurden.

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                          #13
                          Zitat von multi Beitrag anzeigen

                          Nein, aber es bedeutet, dass pauschal schon 1900 bei der Lohnsteuer berücksichtigt wurden.
                          ahh verstehe. Dann werde ich anscheinend wohl zurückzahlen müssen...

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                            #14
                            Polizeianwärter- freie Heilfürsorge - keine Krankenversicherung, altes Problem.

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                              #15
                              Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
                              Polizeianwärter- freie Heilfürsorge - keine Krankenversicherung, altes Problem.
                              Dafür kann man dann ja all das angeben, was sich der sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer sonst schenken kann: Haftpflicht, Unfallversicherung (soweit nicht Werbungskosten für beruflichen Anteil), BU, Reisekrankenversicherung, Wahltarife...

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