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Müssen Kapitalerträge immer eingetragen werden?

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    #16
    alles klar, vielen Dank...

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      #17
      Hallo,

      Ein Grenzsteuersatz von 25% wird 2022 bereits bei einem zu versteuerndem Einkommen von 17.500,00 € bzw. 35.000 bei Zusammenveranlagung erreicht.
      Da musst du aber dazu sagen, dass der Grenzsteuersatz ohne die Kapitalerträge gemeint ist. Mit hohen (oder ausschließlich) Kapitalerträgen kann die Grenze deutlich höher liegen (für 2023 geht das bis über 58.000/116.000 Euro); bitte immer expliziet prüfen.

      Meines Erachtens begründet § 32d Abs. 3 ff. EStG eindeutig die Erklärungspflicht:
      Nach meiner Auffassung müssen Einkünfte von Null Euro (nach Werbungskosten) nicht erklärt werden. Und da Werbungskosten bei Kapitalerträgen nicht belegt oder überhaupt vorhanden sein müssen (es ist eine Pauschale) ist es imho in diesem Fall erst recht so.
      Andererseits werden ausländische Kapitalerträge automatisch gemeldet, und daher kann es durchaus sinnvoll sein sie auch zu erklären, um spätere Rückfragen zu vermeiden.

      Nur weil ich das Häckchen schon immer gesetzt habe, wurde immer bei elektr. Elster übernommen.
      Sorry, aber mich wundert schon etwas, dass manche einfach irgendetwas ankreuzen ohne überhaupt zu wissen welche Tragweite das hat. Die Günstigerprüfung verpflichtet beispielsweise dazu, dass alle Kapitalerträge erklärt werden müssen. Da aber manche Banken gar nicht mehr automatisch bescheinigen kann da sicher schnell mal was vergessen werden.
      Aber gut, du fragst ja auch ausdrücklich, ob alles erklärt werden muss, und hast dies daher vermutlich bisher immer getan.

      Stefan
      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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