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Welche Belege / Daten kann man mit der vorausgefüllten Steuererklärung abrufen?

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    Welche Belege / Daten kann man mit der vorausgefüllten Steuererklärung abrufen?

    Guten Abend,

    ich hätte folgende Frage zur vorausgefüllten Steuererklärung:

    Wenn man dieses Jahr das allererste Mal über Elster eine Einkommensteuererklärung einreichen würde und die oben genannte Funktion benutzen wollen würde, welche Belege bzw. Daten könnte man dann abrufen, falls das auch ohne Vorjahreserklärung über Elster möglich ist?
    Zuletzt geändert von Elster2k20; 21.03.2023, 23:27.

    #2
    Aus der ELSTER-Hilfe:
    Ihnen werden folgende elektronische Daten und Bescheinigungen der letzten 4 Jahre, die der Steuerverwaltung zu Ihrer Person übermittelt wurden, bereitgestellt:
    • vom Arbeitgeber übermittelte Lohnsteuerbescheinigungen
    • Lohnersatzleistungen (zum Beispiel Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld)
    • Mitteilungen über den Bezug von Rentenleistungen
    • Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen
    • Vorsorgeaufwendungen (zum Beispiel Riester- oder Rürup-Verträge)
    • Beiträge für Vermögenswirksame Leistungen (VWL / VL)
    https://www.elster.de/elsterweb/info...privatpersonen)
    Zuletzt geändert von eq12345; 23.03.2023, 14:34. Grund: Kaputten Link korrigiert

    Kommentar


      #3
      Vielen Dank für die Antwort.

      Auch wenn mich das persönlich noch nicht betrifft, aber eventuell in der Zukunft relevant werden könnte: Kann man auch andere Daten für die Steuererklärung abrufen, die gemeldet wurden, zum Beispiel Kapitalerträge oder ähnliches, oder ist dies oben bereits alles und man muss die Werte trotzdem selbst eintragen?

      Kommentar


        #4
        ... zum Beispiel Kapitalerträge oder ähnliches, oder ist dies oben bereits alles und man muss die Werte trotzdem selbst eintragen?
        Kapitalerträge kann man nicht abrufen, die werden von den Banken nämlich nicht übermittelt.

        Die Banken übermitteln nur die tatsächlich beanspruchten Sparer-Pauschbeträge, die sind aber für die Übernahme

        in die Einkommensteuererklärung nicht brauchbar. Die Erklärung von Kapitalerträgen ist allerdings zumeist überflüssig.

        https://forum.elster.de/anwenderforu...etragen-werden
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Kapitalerträge kann man nicht abrufen, die werden von den Banken nämlich nicht übermittelt.

          Die Banken übermitteln nur die tatsächlich beanspruchten Sparer-Pauschbeträge, die sind aber für die Übernahme

          in die Einkommensteuererklärung nicht brauchbar. Die Erklärung von Kapitalerträgen ist allerdings zumeist überflüssig.

          https://forum.elster.de/anwenderforu...etragen-werden
          Alles klar, vielen Dank. Das war auch nur als Beispiel gedacht, da mir ansonsten nichts anderes eingefallen war. Kann man aber allgemein damit rechnen, dass man Belege / Daten abrufen kann, wenn diese übermittelt wurden, auch wenn diese nicht zu den oben genannten Kategorien gehören? Oder hängt es vom Einzelfall ab?

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            #6
            Welche Belege elektronisch übermittelt werden und für den Steuerpflichtigen dann abrufbar sind, ist in den Steuergesetzen geregelt.

            Viel wird sich da nicht mehr tun, Künftig sollen auch Angaben zum GdB elektronisch übermittelt werden, vielleicht kommen noch die

            Beiträge von Selbstständigen zur Rentenversicherung bzw. zu Versorgungswerken hinzu, aber sonst fällt mir nicht viel ein.

            Spendenbescheinigungen könnte man noch elektronisch übermitteln.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Da kommen noch ein paar weitere, teils exotische Datenübermittlungen an das Finanzamt hinzu in den nächsten Jahren. Ob die dann alle abrufbar sein werden, vermute ich, weiß es aber nicht.
              Schönen Gruß

              Picard777

              P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

              Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

              Kommentar


                #8
                ... teils exotische Datenübermittlungen an das Finanzamt hinzu in den nächsten Jahren.
                Als da wären ?
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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