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Pflege-Pauschbetrag - Nachweis bei erstmaliger Beantragung

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    Pflege-Pauschbetrag - Nachweis bei erstmaliger Beantragung

    Hallo,

    Ich möchte erstmalig einen Pflege-pauschbetrag für die Pflege eines nahen Angehörigen beantragen. An der entsprechenden Stelle in Elster heißt es: "- bei erstmaliger Beantragung / Änderung bitte Nachweis einreichen -"
    Ist folgendes Vorgehen zweckmäßig und richtig?
    Haken bei Hauptvordruck Nr. 12 (Angaben zu Belegen): "Belege werden nachgereicht".
    Dazu verwende ich das separate Formular "Belegnachreichung zur Steuererklärung", lade den Bescheid der Pflegekasse hoch und sende das Formular zusätzlich zur Steuererklärung ab.

    Oder: Kein Haken bei Nr. 12 und warte bis ich vom FA zur Belegvorlage aufgefordert werde.
    Die Frage stellt sich mir, da man ja bei Elster grundsätzlich keine Belege vorlegen sondern nur vorhalten muss.

    Danke für Hilfe und schlaue Antworten!
    Zuletzt geändert von josm; 22.03.2023, 01:35.

    #2
    Beides ist möglich. Ich würde den Beleg in diesem Fall aber per E-Mail oder Elsternachricht gleich übersenden.

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      #3
      Ich würde die erste Variante wählen. Man kann natürlich hoffen, dass kein Nachweis gefordert wird, aber wenn doch, verliert man Wochen an Zeit.

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        #4
        Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
        Beides ist möglich. Ich würde den Beleg in diesem Fall aber per E-Mail oder Elsternachricht gleich übersenden.
        Danke für deine Antwort.
        Per E-Mail bedeutet außerhalb von Elster eine E-Mail an die FA-Adresse mit Anhang senden?

        Was bedeutet Elsternachricht? Habe ich im Menü nicht gefunden.

        Kommentar


          #5
          Belegnachricht oder Sonstige Nachricht. E-Mail heißt E-Mail außerhalb von Elster.

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            #6
            Du meinst das separate Formular "Belegnachreichung zur Steuererklärung"?
            Sorry, wenn ich nochmal nachfrage. In Elster habe ich sonst nur einen Posteingang gefunden, aber keinen Postausgang, wo man evtl. auch vermuten könnte, formularlose Nachrichten an das FA zu senden.

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              #7
              Du meinst das separate Formular "Belegnachreichung zur Steuererklärung"?
              Genau das ist gemeint. Noch ist es so, dass bei der erstmaligen Beantragung bzw. bei Änderungen Belege eingereicht werden müssen.

              Siehe § 65 EStDV: https://www.gesetze-im-internet.de/estdv_1955/__65.html
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Danke, damit ist es jetzt klar! Wobei ich nicht sicher bin, ob dein Link einschlägig ist für den Pflege-Pauschbetrag. In diesem § geht es m. E. um den Nachweis des Grades der Behinderung für den Behinderten-PB.

                Ist für dieses separate Formular dann zwingend erforderlich, dass in Hauptvordruck Nr. 12 (Belege werden nachgereicht) der Haken gesetzt wird oder erkennt der Bearbeiter im FA auch ohne diesen Haken, dass zur ESt 2022 ein separates Formular (Belegnachreichung) übermittelt wurde?

                Danke für die Hilfe!

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                  #9
                  ... dass in Hauptvordruck Nr. 12 (Belege werden nachgereicht) der Haken gesetzt wird oder erkennt der Bearbeiter im FA auch ohne diesen Haken, dass zur ESt 2022 ein separates Formular (Belegnachreichung) übermittelt wurde?
                  Wenn das Häkchen gesetzt wird, weiß man beim Finanzamt, dass da noch etwas unterwegs ist. Die Belegnachreichung funktioniert

                  natürlich unabhängig davon. Dafür braucht man nur die Steuernummer.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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