Hallo,
Ich möchte erstmalig einen Pflege-pauschbetrag für die Pflege eines nahen Angehörigen beantragen. An der entsprechenden Stelle in Elster heißt es: "- bei erstmaliger Beantragung / Änderung bitte Nachweis einreichen -"
Ist folgendes Vorgehen zweckmäßig und richtig?
Haken bei Hauptvordruck Nr. 12 (Angaben zu Belegen): "Belege werden nachgereicht".
Dazu verwende ich das separate Formular "Belegnachreichung zur Steuererklärung", lade den Bescheid der Pflegekasse hoch und sende das Formular zusätzlich zur Steuererklärung ab.
Oder: Kein Haken bei Nr. 12 und warte bis ich vom FA zur Belegvorlage aufgefordert werde.
Die Frage stellt sich mir, da man ja bei Elster grundsätzlich keine Belege vorlegen sondern nur vorhalten muss.
Danke für Hilfe und schlaue Antworten!
Ich möchte erstmalig einen Pflege-pauschbetrag für die Pflege eines nahen Angehörigen beantragen. An der entsprechenden Stelle in Elster heißt es: "- bei erstmaliger Beantragung / Änderung bitte Nachweis einreichen -"
Ist folgendes Vorgehen zweckmäßig und richtig?
Haken bei Hauptvordruck Nr. 12 (Angaben zu Belegen): "Belege werden nachgereicht".
Dazu verwende ich das separate Formular "Belegnachreichung zur Steuererklärung", lade den Bescheid der Pflegekasse hoch und sende das Formular zusätzlich zur Steuererklärung ab.
Oder: Kein Haken bei Nr. 12 und warte bis ich vom FA zur Belegvorlage aufgefordert werde.
Die Frage stellt sich mir, da man ja bei Elster grundsätzlich keine Belege vorlegen sondern nur vorhalten muss.
Danke für Hilfe und schlaue Antworten!
Kommentar